Samstag, 24. November 2007

TASSO warnt vor unüberlegten tierischen Weihnachtsgeschenken

Vor allem Hundewelpen und Katzenkinder gehören nicht unter den Christbaum

Alle Jahre wieder sehen sich Tierheime mit einer Flut von Vierbeinern konfrontiert, deren Besitzerwechsel erst wenige Wochen zurückliegt. Dabei handelt es sich um Weihnachtsgeschenke für Kinder, überwiegend kleine Hunde und Katzen, oft auch Meerschweinchen und Hamster. Nach der anfänglichen Freude über das "Spielzeug" vergeht den Beschenkten offenbar recht schnell die Lust am neuen Hausgenossen, mutmaßt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale im hessischen Hattersheim. "Ein Haustier bringt auch Verantwortung mit sich", so der Tierschützer. "Auf der Tagesordnung stehen nicht nur Kuscheln, Schmusen und Streicheln, sondern auch regelmäßiges Gassi gehen, Saubermachen und Füttern. Manche Kinder sind damit überfordert. Wenn dann die Eltern nicht mitspielen, wird das unüberlegt geschenkte Haustier zur Belastung." Diese Einschätzung findet sich durchgängig auch bei Tierheimen in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München, wie diese auf Nachfrage bestätigten.

Philip McCreight appelliert an Eltern, Kindern keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Oder nur dann, wenn zuvor ganz klar über die notwendige Pflege und die Zuständigkeiten gesprochen wurde. "Auf Welpen unterm Christbaum sollte man aber grundsätzlich verzichten", empfiehlt McCreight. "Damit sie möglichst schnell stubenrein werden, zerren manche frischgebackenen Hundebesitzer die kleinen, noch sehr empfindlichen Tiere durch den Schnee. Das kann mit bösen Erkältungen oder einer Lungenentzündung enden." Die beste Zeit, sich einen jungen Hund ins Haus zu holen, sei das Frühjahr. "Dann macht es auch mehr Spaß, draußen mit dem Hund herumzutollen", sagt McCreight und verweist auf die Tierheime, in denen recht häufig schon bereits stubenreine junge Vierbeiner sehnsüchtig auf ein neues Herrchen oder Frauchen warten.

Blinde haben ein Anrecht auf einen Blindenhund

Sowohl das Sozialgericht Aachen als auch in zweiter Instanz das Landessozialgericht Stuttgart entschieden unabhängig voneinander, dass die Krankenkassen im entsprechenden Rechtsstreit die Kosten für die Ausbildung eines Blindenhundes – zirka 20.000 Euro – zu tragen hätten. Der Hund biete den Menschen mehr Sicherheit als der Blindenstock, auch eine ständige Begleitung durch Dritte sei offensichtlich nicht zumutbar, so die Gerichte.
Die Ausbildung eines Hundes zum Blindenhund ist teuer. Etwas 20.000 Euro werden dafür veranschlagt. Die Krankenkasse und das Sozialgericht Karlsruhe hatten den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass es günstigere Alternativen gäbe und man mit dem Stock gut klar kommen kann.

Ein Blindenhund sucht wunschgemäß Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze (z.B. in Bus oder Bahn) und vieles mehr. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt. Der Hund muss auch Hindernisse anzeigen und umgehen, die für ihn selbst keine sind. “Eine enorme Leistung des Tieres, die durch den Blindenstock in keinster Weise zu ersetzen sind.”, begrüßt Philip McCreight das Urteil.

Tasso e.V.

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Bundesgerichtshof pro Haustiere

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 13. November 2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06) den Weg für die Tierhaltung in Mietwohnungen entschieden erleichtert. Danach ist eine Klausel, nach der jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, unwirksam. Kleintiere gehören laut Gericht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Demzufolge müssen Mieter künftig nicht mehr die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn sie diese halten wollen. Beim Halten von Hunden und Katzen steht hingegen die Abwägung aller Interessen im Vordergrund. Laut Auffassung des Deutschen Mieterbundes bestätigte der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil allerdings eine Entscheidung von 1993, wonach das Halten von Haustieren nicht grundsätzlich verboten werden darf. Exotische Tiere wie Schlagen, Affen, Spinnen gelten übrigens nicht als Haustiere. Ihre Haltung in der Wohnung ist daher verboten. “Das beste ist nach wie vor, Hund oder Katze mit in den Mietvertrag aufzunehmen, um eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen.”, empfiehlt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

TASSO e.V.
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Montag, 24. September 2007

MOLOGEN AG erhält Patent für gegen Leishmaniose-Impfstoff

Berlin (aho) Das Berliner Biotech-Unternehmen MOLOGEN AG gab heute bekannt, dass das Europäische Patentamt (EPA) beabsichtigt, ein Schlüsselpatent für DNA-Vakzine gegen die Leishmaniose bei Menschen und Haustieren zu erteilen. Die Vakzine bestehen aus verschiedenen Kombinationen von MIDGE-Th1 Vektoren. Die einzelnen Vektoren kodieren dabei verschiedene Zielstrukturen (Antigene) der Erreger der Infektion. Eine der Antigen-Kombinationen ist bereits Bestandteil der MIDGE-basierten DNA-Vakzine gegen die Leishmaniose bei Haustieren, die sich in fortgeschrittener klinischer Entwicklung befindet. Die Entwicklung steht unter der Führung eines der weltweit größten veterinärpharmazeutischen Unternehmen, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde.

Im Jahr 2006 hatte die MOLOGEN AG mit einem nicht genannten US-amerikanischen veterinärpharmazeutischen Unternehmen einen weit reichenden Lizenz- und Entwicklungsvertrag für ihren MIDGE-basierten Impfstoff für Haustiere gegen die Infektionskrankheit Leishmaniose abgeschlossen. MOLOGEN plant, MIDGE-basierte Impfstoffe auch für den Einsatz im Menschen zu entwickeln. Der Impfstoff gegen Leishmaniose bildet dabei einen der Schwerpunkte.

Über MIDGE-Th1

Mit MIDGE-Th1 lassen sich hochspezifische und effiziente DNA-Impfstoffe entwickeln, die das Immunsystem so steuern, dass es bei der Bekämpfung von Infektionen den so genannten Th1-Weg einschaltet. Über den Th1-Weg bekämpft das Immunsystem Infektionserreger, die sich im Inneren der Zellen vermehren, wie dies zum Beispiel bei der Leishmaniose der Fall ist.

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Freitag, 3. August 2007

Großbritannien: 34 % der Hunde und Katzen verfettet

 +++ immer mehr Diabetes, Gelenkschäden

London (aho) - Der britische Heimtierversicherer "Sainsbury's Pet insurance" warnt vor zunehmendem Übergewicht bei britischen Hunden und Katzen. Gemäß einer Studie sind in Großbritannien 2.72 Millionen Hunde und 2.87 Katzen von Übergewicht betroffen. Dies entspricht je 34 Prozent der Hunde - und Katzenpopulation. Gründe hierfür sind laut "Sainsbury's Pet insurance" das Überfüttern der Tiere und mangelnde Bewegung. Die Versicherungsgesellschaft weist auf die dramatischen Folgen für die Tiergesundheit hin: Diabetes, Gelenkschäden und einer ganzen Reihe von Erkrankungen, die langwierige tierärztliche Therapien nach sich ziehen. Claire Moyles, Managerin bei "Sainsbury�s Pet Insurance" beklagt, dass viele Tierbesitzer ihren Lieblingen Lebensmittel und Snacks für Menschen fütterten, ohne sich möglicher Gesundheitsschäden für die Tiere bewusst zu sein. Claire Moyles warnte insbesondere vor Schokolade. Diese führe nicht nur zu Übergewicht, sondern könne auch beim Hund Herzversagen auslösen.

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Donnerstag, 2. August 2007

Wissenschaftler: Würmer machen krankheitsanfällig, Impfungen wirken ungenügend

Beltsville (aho) - Wurmparasiten beeinträchtigen die Produktion wichtiger Botenstoffe des Immunsystems wie das Interleukin (IL)-12 und Interferon-gamma. Das berichten jetzt Wissenschaftler einer Forschungseinrichtung des US - Agrarministeriums im Fachjournal "Veterinay Parasitology". Die Botenstoffe sind bei der Immunantwort und Bekämpfung von Bakterien und Viren von entscheidender Bedeutung, da durch sie verschiedene Immunzellen (Killerzellen) aktiviert werden.

Die Wissenschaftler betonen, dass aus diesem Grund auch Impfstoffe bei verwurmten Tieren (Rinder, Schweine, Katzen, Hunde) deutlich schlechter vom Immunsystem verarbeitet werden. Verwurmte Tiere sind so schlechter geschützt und infektionsanfälliger. Die Forscher fordern, diese Tatsache beim Einsatz von Impfstoffen zu berücksichtigen.


Urban JF, Steenhard NR, Solano-Aguilar GI, Dawson HD, Iweala OI, Nagler CR, Noland GS, Kumar N, Anthony RM, Shea-Donohue T, Weinstock J, Gause WC.
Infection with parasitic nematodes confounds vaccination efficacy.
Vet Parasitol. 2007 Aug 19;148(1):14-20.

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Freitag, 27. Juli 2007

Kleintierpraxis: Individuell geplante Impfungen verbessern Gesundheitsschutz

Unterschleißheim (aho) - Hunde und Katzen können und sollen jetzt noch individueller geimpft werden. Das erläuterte Dr. Hedi Görg von Intervet Deutschland GmbH im Gespräch mit AHO. "Wissenschaftler sowie praktizierende Tierärzte sind sich darüber einig, dass für jedes Tier ein individueller Impfplan erarbeitet werden sollte", so die Tierärztin im Pressegespräch. "Deshalb möchten wir die Tierärzte in der Praxis bei einer erfolgreichen Umstellung solcher Impfpläne unterstützen und dazu beitragen, dass den Tierhaltern auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und individueller Betreuung der bestmögliche Impfschutz für ihre Hunde und Katzen gewährleistet wird.

Nach jahrelanger Forschung bietet die Nobivac® Produktlinie von Intervet nun drei Jahre Schutz vor Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Tollwut und bei der Katze vor Panleukopenie. Halbjährlich bzw. jährlich wird gegen Leptospirose und Zwingerhusten geimpft. "Die Leptospirose ist eine oft unerkannte Zoonose", mahnt Tierärztin Hedi
Görg.

So gestattet es die Intervet-Impfstoffpalette, besonders gefährdete Welpen bereits ab einem Alter von drei Wochen gegen die "Infektiöse Tracheobronchitis" und ab der vierten Lebenswoche gegen "Staupe" und "Parvovirose" zu impfen. Bei geringerer Gefährdung erlauben die Impfstoffe eine Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose ab 8 Wochen. Ab 12 Wochen erfolgt dann die wichtige Booster-Impfung und die erste Tollwutimpfung. Laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des BpT (Bundesverband Praktizierender Tierärzte), die auch vom VdH (Verband für das Deutsche Hundewesen) übernommen wurde, wird dann mit 15/16 Wochen und mit 15 Monaten noch einmal komplett nachgeimpft und danach in jährlichen bzw. dreijährigem Abstand. [1]

"Die Intervet Impfstoffe für Hunde und Katzen sind damit die einzigen Impfstoffe in Deutschland, die einen individuellen Impfplan ermöglichen", so Dr. Hedi Görg im Gespräch mit AHO.

Impfungen sind der wichtigste Teil der Gesundheitsvorsorge bei Tieren und Menschen. Trotzdem sind nicht einmal die Hälfte der Hunde und Katzen in Deutschland geschützt. Tierärzte beraten zum Thema Impfungen und Gesundheitsvorsorge. [1]

Links
[1] http://www.animal-health-online.de/drms/klein/hund_katze_schema.pdf

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Mittwoch, 18. Juli 2007

Zoo Erfurt: Zootiere ohne Genehmigung geschlachtet, Fleisch verkauft

Erfurt (aho/lme) - Wie die Stadt Erfurt jetzt der Presse mitteilte,  wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Tiere des Thüringer Zooparks Erfurt ohne die erforderliche Genehmigung mit einem Bolzenschussgerät getötet, teils zum Verzehr freigegeben und veräußert. Der Sachverhalt kam im Rahmen von Personalgesprächen nach einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ans Tageslicht.

"Der Tierschutz liegt mir sehr am Herzen. Das Tierschutzgesetz bezieht sich auf die Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier und zielt darauf ab, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Für eine Institution wie den Thüringer Zoopark Erfurt, die sich der artgerechten Haltung und Zucht verschrieben hat, sollte dies insbesondere gelten", kommentiert Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein.

Der Oberbürgermeister erstattete umgehend Strafanzeige gegen die handelnden Personen. Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine Angaben zu möglichen Hintergründen und den betreffenden Zooparkmitarbeitern gemacht werden.

Allerdings, so versichert Andreas Bausewein, könne er den Erfurtern garantieren, dass alles daran gesetzt wird, den Fall restlos aufzuklären und die Bevölkerung in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zu gegeben Zeitpunkt zu informieren.

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Dienstag, 17. Juli 2007

Wer Tiere aussetzt, riskiert Bußgeld oder Gefängnis

Leer (aho) - Gerade zu Beginn der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass Haustiere einfach ausgesetzt werden. Manche Zeitgenossen stellen ihre Katze, manchmal auch gleich mehrere, anderen Menschen im Karton vor die Haustür. Auf diese Weise kommen besonders solche Menschen zu neuen Haustieren, die als Tierliebhaber bekannt sind, weiß Dr. Hans-Jürgen Salge vom Veterinäramt in Leer zu berichten. Dabei ist das Aussetzen von Tieren alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Wer Tiere einfach aussetzt, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Wenn festgestellt wird, dass die Tiere erheblich leiden mussten oder an den Folgen verendet sind, droht nach dem Tierschutzgesetz eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis. Haustiere sollten, wenn sie während der Urlaubszeit nicht anders versorgt werden können, in eine Tierpension gegeben oder notfalls bei den Tierheimen abgegeben werden. Einige Tierheime nehmen gegen eine Kostenerstattung die Tiere auch vorübergehend in Pflege.

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Zeitung: Tiertrainerin soll Dressurpferde mit Sporen und Gerte gequält haben

Hamburg / Norderstedt (aho) � Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen die 59-Jährige Pferdetrainerin Christine W. Sie soll nach Medienberichten auf dem Reiterhof Immenhorst in Norderstedt zwischen September 2006 und März dieses Jahres in sechs Fällen Dressurpferde erheblich malträtiert haben. Dabei soll es sich um Tiere gehandelt haben, die nicht ihr selbst gehörten. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, soll ein mit versteckter Kamera gedrehtes Video belegen, dass Pferdetrainerin Christine W. ein Dressurpferd mit Sporen und Gerte hart anfasst - Experten meinen: zu hart. Am 2. Juli wurde das von Frau W. gemietete Wohnhaus durchsucht - eine Reetdachvilla nahe dem Reiterhof, bestätigte Oberstaatsanwalt Uwe Wick, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel gegenüber der Zeitung.

Bereits gehandelt hat nach Abendblatt-Informationen auch das Ordnungsamt und gegen Christine W. ein Verbot verhängt, mit Tieren umzugehen - faktisch ein Berufsverbot für die hauptberufliche Pferdetrainerin.

Die Pferdetrainerin ist in Reiterkreisen keine Unbekannte. Sie trägt das Goldene Reiterabzeichen, das höchste Leistungsabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Der Fall hat deshalb in der Reiterszene in und um Hamburg für Wirbel gesorgt.

Der Geschäftsführer des Pferdesportverbands Schleswig-Holstein Dieter Stut hat sich bereits von den Trainingsmethoden distanziert: "Als Verband lehnen wir derartige tierquälerische Methoden strikt ab. Sie widersprechen unseren Richtlinien." Stut kündigte im Gespräch mit der Zeitung an, zunächst das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten und dann vom Verband aus gegebenenfalls selbst tätig zu werden.

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, läuft bereits ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel wegen Tierquälerei gegen die Pferdetrainerin. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Plön steht noch aus. Ebenfalls in sechs Fällen sollen demnach Dressurpferde in der Obhut von Christine W. erhebliche Schmerzen erlitten haben. Schauplatz damals: das malerische Gut Nehmten am Plöner See.

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Lebensmittelvergiftung: Die Katze war�s!

München (aholme) - Eine nicht näher zu definierende Zahl von Lebensmittelinfektionen beim Menschen resultiert aus dem engen Zusammenleben mit Haustieren. Das Editorial des aktuellen EU.L.EN - Spiegel [1] beleuchtet die Zusammenhänge.

Links
[1] http://www.das-eule.de/eulenspiegel0207_editorial.html

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Studie: 40 bis 60 Hunde finanzieren einen Arbeitsplatz

Göttingen (aho)Wissenschaftler des Volkswirtschaftlichen Seminars der Universität Göttingen haben in der Studie "Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland" die wirtschaftliche Bedeutung der Hundehaltung in Deutschland untersucht. Sie kommen zu bemerkenswerten Ergebnissen. Hier einige davon:

700 Millionen Euro Umsatz entstehen in deutschen Tierarztpraxen bei der Betreuung und Behandlung von Hunden. Die Arbeitsplätze von 15.000 Tierärzten und Helfern hängen direkt am Hund. Der Umsatz für Hunde-Arzneimittel beträgt rund 150 Millionen Euro, der Aufwand in Tierheimen liegt bei 70 Millionen.

Zwei der fünf Millionen Hunde in Deutschland sind haftpflichtversichert, bei Prämien zwischen 50 und 120 Euro pro Jahr nimmt die Versicherungswirtschaft so 100 bis 240 Millionen Euro ein.

Hundesalons setzen 50 Millionen Euro jährlich um, Hundepensionen 14 Millionen Euro.

Die Gemeinden streichen jährlich 220 Millionen Euro Hundesteuer ein. Ihre Ausgaben für die Beseitigung "negativer Begleiterscheinungen der Hundehaltung" machen aber nur einen Bruchteil der Summe aus.

40 bis 60 Hunde "finanzieren" einen Arbeitsplatz.

Die Ausgaben in Zusammenhang mit der Hundehaltung haben einen Anteil von 0,22 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Das entspricht einem Fünftel des Beitrags der Landwirtschaft.

Hundehaltung verbessert die Gesundheit und reduziert so die gesamtwirtschaftlichen Gesundheitskosten um mehr als zwei Milliarden Euro, das sind 0,875 der Gesamtaufwendungen.

Hunde erbringen als Polizeihunde, Rettungshunde, Blindenhunde und Therapiehunde vielfältige ökonomische Leistungen für die Gesellschaft, in dem sie entsprechende Kosten vermeiden helfen.

Die Studie steht hier als PDF zur Verfügung [1]

Links
[1] http://wwwuser.gwdg.de/~lstohr/Aktuelles/BetrachtungHundehaltung.pdf

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Sonntag, 24. Juni 2007

Nürnberg: Hochpathogenes Vogelgrippe-Virus endgültig bestätigt

Nürnberg (aho) - Bei drei der in Nürnberg gefundenen toten Wildvögel ist die auch für Menschen gefährliche Variante des Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden. Das ergaben Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems, wie Katja Günther vom Gesundheitsamt Nürnberg der Presse mitteilte.

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Samstag, 23. Juni 2007

H5N1 in Nürnberg +++ Weitere tote Wasservögel +++ Sperrbezirk

Nürnberg (aho) - Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat am heutigen Samstag, 23. Juni 2007, bei weiteren tot aufgefundenen Wasservögeln eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt. Es handelt sich dabei um drei weitere Schwäne und eine Wildente, die am Wöhrder See verendeten, und um eine Wildgans, die tot am Silbersee aufgefunden wurde. Insgesamt besteht nun bei sieben im Nürnberger Stadtgebiet sichergestellten Wildvögeln eine Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus". Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth werden als Vorsichtsmaßnahme einen Sperrbezirk um die betroffenen Gebiete einrichten und das Nürnberger Stadtgebiet als Beobachtungsgebiet ausweisen.

Die Kadaver wurden zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems gesandt, um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben aufgrund der weiteren Funde Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. An den betroffenen Gewässern wurden Warnschilder aufgestellt. Die Umgebung wird regelmäßig auf verendete Wildvögel hin kontrolliert. Es wird ein Sperrbezirk von vier Kilometern Radius und eine Beobachtungszone von zehn Kilometern Radius um die Fundorte eingerichtet und mit Schildern gekennzeichnet.

Der Grenzverlauf des Sperrbezirks ist entlang der Straßen Am Tiergarten, Zum Steigacker, Rehhofstraße, Im Weller, Bacher Straße, Olgastraße, B14, Günthersbühler Straße, Bayreuther Straße, Bierweg, Marienbergstraße, Erlanger Straße, Nordwestring B4R, Nopitschstraße, Ulmenstraße, Frankenstraße, Katzwangerstraße, Julius Lößmannstraße, Trierer Straße, Zollhausstraße, Breslauer Straße, Regensburger
Straße.

Im Sperrbezirk (4 km) gilt ab 23. Juni 2007 21 Tage lang das Verbot des Verbringens der von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten stammenden tierischen Nebenprodukte aus Vogelhaltungen, das Verbot des Verbringens von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten und Bruteiern aus einer Vogelhaltung, von frischem Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder von Federwild aus dem Sperrbezirk. Dies gilt nicht für Fleisch und Fleischzubereitungen, die im Einzelhandel an Verbraucher abgegeben worden sind.

Tierhalter sind zur Sicherstellung verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen zur Aufstockung des Wildbestandes
nicht freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden.

Ein innerhalb eines Sperrbezirk gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem oder an dem Geflügel gehalten wird, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt nicht für den Stall oder sonstige Standorte betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.

Im Beobachtungsgebiet (Radius 10 Kilometer) gilt für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes: In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden. Für die Dauer von 30 Tagen darf Federwild nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden. Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Hunde und Katzen

Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Die Halter haben dies jederzeit sicherzustellen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet werden.

Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen frei umherlaufen.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Betroffene Vögel scheiden die Viren mit Körpersekreten aus, am höchsten ist die Konzentration im Kot. Menschen können den Erreger durch Einatmen kotverunreinigter Staubpartikel oder durch eine Schmierinfektion über
die Hände aufnehmen.

Bei den meisten menschlichen Erkrankungen, die hauptsächlich in Asien auftraten, waren bisher nur Personen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Hausgeflügel betroffen. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

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H5N1-Vogelgrippeverdacht bei toten Schwänen in Nürnberg +++ Hunde anleinen

Nürnberg / Erlangen (aho) - Bei zwei Schwänen, die am vergangenen Dienstag, 19. Juni 2007, in Nürnberg am Wöhrder See tot aufgefunden wurden, besteht der Verdacht einer Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus", dem H5N1-Virus. Das hat das Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen heute mitgeteilt. Um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt, wurden die Kadaver zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems geschickt. Mit einem Ergebnis ist im Laufe des Wochenendes zu rechnen. Wenn es sich um den hoch pathogenen Virus handelt, müssen weitere Schritte eingeleitet werden.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben für den Fall, dass die Tierkrankheit abermals im Stadtgebiet auftritt, vorgesorgt und bereits die Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. Die Veterinäre haben heute die betroffenen Bereiche des Wöhrder Sees untersucht. Eine nach der Verordnung erforderliche Risikobewertung hat ergeben, dass vorläufig keine Gefahr einer Ausbreitung des Virus besteht. Im Gegensatz zum letzten Jahr wird deshalb vorerst auf die Festlegung von Restriktionsgebieten (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) abgesehen. Sollte sich die Lage und Risikoeinschätzung aus Sicht der Veterinäre dagegen verschlimmern, muss mit diesen Maßnahmen gerechnet werden.

Die Umgebung wird auch am Wochenende regelmäßig auf verendete Wasservögel hin kontrolliert und zur Untersuchung zum LGL gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger werden zusätzlich gebeten, Kadaver von Wasservögeln der Polizei unter der Telefonnummer 110 zu melden.

Die Berufsfeuerwehr hat von Januar bis April 2007 in insgesamt 35 Einsätzen 118 verendete Wasservögel geborgen und zur Untersuchung auf den H5N1-Virus an das LGL geschickt. Bislang waren alle Ergebnisse negativ.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

Freitag, 22. Juni 2007

Sieg für Tierschützer

EU beschließt europaweites Handelsverbot für Hunde- und Katzenfelle

Das EU-Parlament hat gestern ein lückenloses Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen innerhalb der Länder der EU beschlossen. Das Verbot bezieht sich auf alle Felle, auch solche, die nicht von Pelzfarmen stammen. Die EU-Kommission sah ursprünglich eine Ausnahmeregelung für Felle vor, die nicht aus Pelzfarmen stammten. “Damit wäre es einfach gewesen, das Verbot zu umgehen und der Handel hätte weiter floriert.”, so Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

In Asien werden jährlich über zwei Millionen Hunde und Katzen nur wegen ihres Fells auf brutalste Weise getötet. Da es in den USA und in Australien bereits seit längerer Zeit Handelsverbote für Hunde- und Katzenfelle gibt, war die EU jahrelang Hauptabnehmer der Felle. Diese wurden zu Pelzbesatz oder Spielzeug weiterverarbeitet.

In Deutschland ist die Situation äußerst paradox. Einer Umfrage zufolge sprechen sich 88% der Deutschen für ein vollständiges Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen aus. Andererseits war Deutschland innerhalb der EU Hauptabnehmer dieser asiatischen Produkte. Wegen der mangelnden Kennzeichnungspflicht war dem Verbraucher oft nicht bewusst, dass es sich nicht um Kunstpelz handelte.

“Das Verbot ist ein sehr wichtiger Meilenstein für den Tierschutz. Jetzt müssen entsprechende Kontrollmaßnahmen für die Einhaltung der neuen Bestimmung sorgen.”, so Philip McCreight weiter.

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Donnerstag, 21. Juni 2007

Das Veterinäramt Duisburg informiert: Urlaub mit Hund, Katze & Co

Duisburg (aho) - In der Urlaubszeit sollen mit den Besitzern oft auch Hund, Katze & Co auf große Reise. Seit 2004 muss dann im Ausland ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird von Tierarztpraxen ausgestellt. Eine Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung sowie eine gültige Tollwutimpfung sind die Voraussetzung für das Verreisen in EU-Mitgliedstaaten. Hierauf weist noch einmal das Veterinäramt der Stadt Würzburg hin.

Ausnahmen gibt es für die Länder Irland, Malta, Schweden und Großbritannien - hier sind zusätzlich eine Blutuntersuchung und eine Parasitenbehandlung erforderlich. Sollte der Urlaub in einen Nicht-EU-Staat geplant sein, müssen die nationalen Einreisebestimmungen der Länder beachtet werden. Informationen gibt es bei den Konsulaten der jeweiligen Länder. Wichtig ist, dass bei Ländern mit einem unbekannten Tollwutstatus für die Wiedereinreise in die EU eine Blutuntersuchung erforderlich ist, die vor Abreise durchzuführen ist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt nach den erforderlichen Fristen, mahnt das Veterinäramt.

Nur bei wenigen Ländern sind noch amtstierärztliche Bescheinigungen erforderlich.

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Mittwoch, 20. Juni 2007

500.000 ausgesetzte Vierbeiner jährlich

Bello und Stubentiger als Wegwerfartikel?

Bonn (aho) - Die Schildkröte ist den Kindern zu langweilig, der unerwartete Katzennachwuchs macht viel Arbeit, aus dem süßen Hundewelpen wurde ein ungestümer Rüde: Mehr als eine halbe Million Haustiere werden jedes Jahr in Deutschland ausgesetzt, meist kurz vor der Ferienzeit, die bereits Ende Juni in Nordrhein-Westfalen beginnt. Dies teilte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute in Bonn mit und appellierte an Tierhalter, vor dem Urlaub eine geeignete Unterkunft für ihren Vierbeiner zu organisieren.

Viele verstoßene Haustiere verenden qualvoll auf Straßen, an Raststätten oder im Wald. "Dieses verantwortungslose Vorgehen verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden", so DJV-Präsident Jochen Borchert. Das Leid ende aber nicht an der Straße, betonte Borchert. Ausgesetzte Vierbeiner übten in der Natur einen enormen Räuberdruck auf Singvögel oder Kleinsäuger aus. Beispiel Katzen: Mehr als zwei Millionen verwilderte Stubentiger gibt es inzwischen in Deutschland. Diese töten allein in der Brut- und Aufzuchtzeit von April bis August etwa eine Million Kaninchen und Hasen sowie sechs Millionen Singvögel. Diese Zahlen basieren auf wissenschaftlichen Ergebnissen von über einem Dutzend seriöser Studien, die der DJV ausgewertet hat.

Ausgesetzte Hunde töten im Überlebenskampf auch größere Wildtiere. Besonders anfällig gegen Attacken sind junge wehrlose Rehkitze, die in den nächsten Wochen in Wald und Flur zur Welt kommen, so der DJV.

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Artenschutzkonferenz in Den Haag beendet

Ergebnisse hinter den Erwartungen - Tasso Newsletter

Die Ergebnisse der Montag in Den Haag zu Ende gegangenen Artenschutzkonferenz sind für die meisten Tierschützer nur bedingt zufriedenstellend. Zwar wurden für einige Arten große Erfolge erzielt, andere Vorhaben scheiterten jedoch. Der Schwerpunkt der internationalen Konferenz war der Handel mit Elfenbein. Nach offensichtlich heftigem Tauziehen einigten sich die afrikanischen Länder auf einen Kompromiss. Danach dürfen Namibia, Botswana, Südafrika und Simbabwe ihre aktuellen Elfenbeinvorräte verkaufen. Danach ist ein neunjähriges Moratorium vereinbart. Tierschützer hatten eine generelle Absage an den Elfenbeinhandel erwartet.

Dafür wurde – zum ersten Mal seit 30 Jahren – ein absolutes Handelsverbot für fünf Affenarten – darunter die Plumploris, kleine nachtaktive Affen aus Südostasien – beschlossen. Japan scheiterte mit seinem Versuch, die Walfangquoten zu lockern. Ein weiterer Sieg für Tierschützer!

Der Handel mit Sägefischen ist zukünftig verboten, Europäische Aale und Rote Edelkorallen dürfen zumindest nur noch begrenzt gehandelt werden.

Der Versuch, den Handel mit Tropenhölzern aus Lateinamerika zu kontrollieren, scheiterte leider am Widerstand der Herkunftsländer. Diese wollen in Zukunft selbst für eine Kontrolle sorgen.

Alles in allem scheint die Artenschutzkonferenz in zunehmendem Maße zu sehr von politischen und ökonomischen Interessenskonflikten geprägt zu sein, anstatt sich um die eigentlichen Themen rund um den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu kümmern, so das Resultat von PRO WILDLIFE.

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Montag, 11. Juni 2007

Was dem Hund hilft, kann für Katzen tödlich sein

Tasso-Newsletter

Manche der bei Hunden wirksamen Spot-on Präparate gegen Parasiten könnten für Katzen lebensgefährlich sein. Der in den Mitteln enthaltene Wirkstoff Permethrin kann von Katzen offensichtlich nicht abgebaut werden, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin.
Allein in den letzen 2 Jahren seien rund 50 Katzen daran erkrankt. Die Hälfte der Tiere starb an der falschen Behandlung. Zu den für Katzen ungeeigneten Produkten gehöre Exspot, Advantix spot on für Hunde, Preventic Spot on und Fleetic spot on, so der BVL.

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Mittwoch, 30. Mai 2007

Katzen und Hunde in der Wohnung -

auch ohne Genehmigung des Vermieters möglich

Einem der wohl häufigsten Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern- das Halten von Hunden und Katzen in der Wohnung – scheint das Amtsgericht Bremen offensichtlich eine neue Wendung gegeben zu haben. Das Gericht entschied, dass das Halten von Tieren unter Umständen auch ohne die Genehmigung des Vermieters erlaubt sei. Das gelte insbesondere dann, wenn der Mietvertrag keine Tierhaltungsklausel enthält oder diese unwirksam ist. Ohne eine wirksame Regelung gelte der Grundsatz: Das Halten von Hunden und Katzen zählt grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und bedarf keiner Genehmigung des Vermieters. Allerdings müssen die Tiere so gehalten werden, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar stören.

Auch eine Eigentümergemeinschaft kann das Halten von Tieren nicht grundsätzlich verbieten. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass ein solches generelles Verbot gegen das Wohnungseigentumsgesetz verstoßen würde, nach dem jeder Eigentümer mit seiner Wohnung nach Belieben verfahren könne. Das Halten von Haustieren gehöre zum normalen Gebrauch. Allerdings betonte das Gericht, dass die Beurteilung vom Einzelfall abhänge.

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Freitag, 25. Mai 2007

Unbelehrbar: Immer wieder lassen Halter ihre Hund bei großer Hitze im Auto


Karlsruhe (aho) - Man sieht es während der heißen Jahreszeit immer wieder - ein Hund wird bei hohen Temperaturen in der prallen Sonne im Auto zurückgelassen und leidet. Am Donnerstag mussten Beamte des Polizeireviers Marktplatz in der Innenstadt von Karlsruhe einen Hund aus dem heißen Innenraum eines Autos befreien. Einer Passantin war der Hund aufgefallen, der bereits heftig hechelte und heulende Laute von sich gab. Die Scheiben des Pkw waren bei einer Außentemperatur von über 30 Grad lediglich wenige Zentimeter geöffnet. Durch den Spalt hatte die Passantin dem Hund bereits mehrere Becher Wasser zu trinken gegeben, die er hastig leertrank. Der Streife gelang es rund eine halbe Stunde später - der Hundehalter war immer noch nicht bei seinem Fahrzeug erschienen - eine der Seitenscheiben zu öffnen und den Hund zu befreien. Auf der Polizeiwache wurde der Hund mit reichlich Wasser versorgt. Die Beamten prüfen nun, ob der Hundehalter mit einer Strafanzeige wegen Tierquälerei rechnen muss.

Dem Leiter der Polizeihundeführer Karlsruhe, Polizeihauptkommissar Udo Walz, werden solche Fälle immer wieder bekannt. "Es ist meistens keine böse Absicht der Hundehalter, trotzdem werden wir immer wieder zu solchen Situationen gerufen", so der Hundespezialist. Im Innenraum eines Pkw entwickeln sich in der Sonne sehr schnell Temperaturen bis 50 Grad Celsius. Atmet ein Hund bei normalen Temperaturen etwa 40-mal in der Minute, so erhöhen sich die Atemzüge bei 45 Grad Celsius schnell auf 500 pro Minute. "Das kann im schlimmsten Fall zum Tod durch Hitzschlag führen", so der Polizeihauptkommissar. Deshalb rät die Polizei, bei tropischen Temperaturen Hunde besser nicht im Auto zu transportieren. Ist dies nicht vermeidbar, sollte auf alle Fälle nicht in der Sonne geparkt werden und die Fenster müssen genügend geöffnet sein. Und Vorsicht: Bekanntermaßen wandert die Sonne und so kann aus
einem "kühlen" Schattenparkplatz schnell ein Sonnenparkplatz mit extremem Temperaturen werden.

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Sonntag, 20. Mai 2007

Melamin-Skandal: Tierfutterhersteller streichen China von der Lieferantenlist


McLean, VA (aho/lme) - Menu Foods, Nordamerikas größter Hersteller von Feuchtfuttern für Hunde und Katzen wird in Zukunft keine Zutaten und Zusatzstoffe mehr aus China verwenden. Das berichtet USA TODAY unter Berufung auf eine Anwaltskanzlei, die für Menu Foods tätig ist. Damit folgt die Firma dem Beispiel von US - Lebensmittelherstellern wie Mission Foods Corp. und Tyson Foods Inc [1].

Nachdem in Weizengluten und Reisproteinkonzentrat aus China die Industriechemikalien Melamin und Cyanursäure gefunden worden war, sah sich Menu Foods gezwungen, in einer umfangreichen und kostspieligen Rückrufaktion 60 Millionen Dosen Tiernahrung für Hunde und Katzen vom Markt zu nehmen.

Wie USA TODAY weiter berichtet, wollen auch die Tiernahrungshersteller Royal Canin USA und C.J. Foods keine Eiweiße mehr aus "exotischen" Herkünften kaufen.

Links
[1] http://lme.agrar.de/20070519-00000/

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Donnerstag, 26. April 2007

China räumt Lieferungen von vergifteten Proteinkonzentraten ein

Peking (aho/lme) - Zum ersten Mal hat jetzt auch das Chinesische Außenministerium bestätigt, dass Lieferungen von Weizengluten und Reisproteinkonzentrat [1] zweier chinesischer Firmen an US-Tiernahrungshersteller mit der giftigen Industriechemikalie Melamin [2] kontaminiert waren. In den vergangenen Wochen war in
den USA, Kanada und Südafrika [3] eine Vielzahl von Hunden an vergiftetem Hundefutter verendet oder schwer erkrankt. Nach Recherchen der FDA (Food and Drug Administration) hatten die Firmen die eingehenden Kontrollen durch den US-Zoll durch eine einfache Änderung der Deklaration vermieden. Die Ware wurde als Chemikalie importiert und nicht als "Komponente für Lebens - oder Futtermittel".

Ein Berater der Chinesischen Regierung erklärte, dass man enorme Schwierigkeiten habe, die riesenhafte, komplexe Lebens - und Futtermittelindustrie und Landwirtschaft Chinas auch nur annähernd zu überwachen. In China seien Massenvergiftungen nicht unüblich.

Links
[1] http://ticker-grosstiere.animal-health-online.de/20070425-00000/
[2] http://ticker-kleintiere.animal-health-online.de/20070420-00003/
[3] http://ticker-kleintiere.animal-health-online.de/20070421-00000/

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Kleintierpraxis: Mischlingshunde sind nicht gesünder als Rassehunde

Hannover (aho) - Mischlingshunde werden oft im Vergleich zu Rassehunden als anspruchslos und allgemein gesünder beschrieben. Da jedoch derzeit keine gezielten Untersuchungen zur Erkrankungshäufigkeit von Mischlingshunden in Deutschland vorliegen, haben Veterinärmediziner von der Tierärztlichen Hochschule dieses Thema anhand der zugänglichen Literatur und anhand der Patientendaten der Klinik für kleine Haustiere der Tierärztlichen Hochschule Hannover der letzten zehn Jahre untersucht.

Bei den untersuchten Erkrankungen Hüftgelenksdysplasie, fragmentierter Processus coronoideus, Diskopathie, Kreuzbandriss, Pyometra, Demodikose, Pyodermie, Keratitis, Torsio ventriculi und Ösophagusdilatation zeigte sich eine durchschnittliche Beteiligung von Mischlingshunden im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtpopulation (22,3 %). Lediglich bei Mammatumoren (24,0 %) und Frakturen von
Gliedmaßen (32,5 %) waren Mischlingshunde prozentual häufiger vertreten als in der Gesamtpopulation. Da jedoch in weniger als 5 % der Fälle Kenntnis über die Rassenzusammensetzung der Mischlingshunde in der vorliegenden Untersuchung bestand, ist eine Beurteilung nach Einschätzung der Wissenschaftler der Ergebnisse schwierig. Da ein Mischlingshund in seiner genetischen Disposition stark von seinen Vorfahren abhängig ist, kann keine Vorhersage hinsichtlich der Erkrankungsgefährdung bei diesen Hunden gemacht werden. Alleine dass ein Hund als Mischlingshund einzustufen ist, ist jedoch nicht mit besserer Gesundheit korreliert.

E. Switzer, I. Nolte
Ist der Mischling wirklich der gesündere Hund? - Untersuchung zur
Erkrankungsanfälligkeit bei Mischlingen in Deutschland
Praktischer Tierarzt 88: Ausgabe 1, S 14-19 (2007)
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USA: FDA weitet Tests auf Melamin aus

+++ Problem möglicherweise ''international''

Washington (aho/lme) - Nachdem in den USA in Weizengluten und
Reisproteinkonzentrat aus China die Industriechemikalie Melamin gefunden wurde, will jetzt die FDA (Food and Drug Administration)importierte eiweißhaltige Lebensmittel - und Futterzusätze auf Melamin testen. Das berichtet die "Washington Post" unter Berufung auf Informationen der FDA. Bisher seien aber in Lebensmittel keine Kontaminationen gefunden worden. Die Tests sollen sich auch auf importierte Komponenten wie Maisgluten, Maismehl, Sojaprotein und Reiskleie erstrecken. Diese Produkte werden in Brot, Pizza, Babynahrung und vielen vegetarischen Lebensmitteln verarbeitet.

Stephen Sundlof, Director der Abteilung für Veterinärmedizin der FDA, sagte der Zeitung, dass man auch eine zweite Substanz - "Cyanursäure" - gefunden habe. Die Substanz ist mit Melamin eng verwandt.

Laut FDA wurden kontaminierte Hunde - und Katzenfutterreste als Futter oder Futtermittel an Schweinehalter in den US-Bundesstaaten Nord Carolina [1], Süd Carolina, New York, Kalifornien und Utah. Ebenso sei eine Lieferung mit kontaminiertem Futter an einen Geflügelhalter in Missouri gegangen.

Steve Miller, Geschäftsführer der in Las Vegas ansässigen Firma ChemNutra, sagte der Washington Post, dass die Kontamination mit Melamin und anderen Chemikalien wohl ein internationales Problem sei. Das Unternehmen importiert Rohstoffe für Lebensmittel und Pharmaprodukte.

Links
[1] http://ticker-grosstiere.animal-health-online.de/20070424-00004/


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Freitag, 20. April 2007

USA: Royal Canin ruft Trockenfutter zurück

St Charles, Mo. (aho) - Royal Canin USA ruft vorsorglich eine Reihe von Trockenfuttern zurück. Das Unternehmen begründet den Schritt mit dem Fund von giftigem Melamin in Reisproteinkonzentrat aus China, das zur Herstellung von Trockenfutter verwendet wurde.

Betroffen vom Rückruf sind:

ROYAL CANIN VETERINARY DIET(TM) (Vertrieb über Tierärzte)
Dry Dog Food
Canine Early Cardiac EC 22(TM)
Canine Skin Support SS21(TM)
Dry Cat Food
Feline Hypoallergenic HP23(TM)

ROYAL CANIN SENSIBLE CHOICE(R) (Zoohandel)
Dry Dog Food
Chicken Meal & Rice Formula Senior
Lamb Meal & Rice Formula Puppy
Lamb Meal & Rice Formula Adult
Lamb Meal & Rice Formula Senior
Rice & Catfish Meal Formula Adult

Royal Canin empfiehlt, die Futtermittel sofort abzusetzen.

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Wurde Melamin absichtlich in Proteinfuttermittel eingemischt?

Rockville (aho/lme) - Nachdem giftiges Melamin sowohl in Weizengluten und Reisproteinkonzentrat (s. vorherigen Blogeintrag) von zwei Lieferanten aus China aufgetaucht ist, spekulieren Fachleute, dass die Chemikalie in China bewusst eingemischt wurde, um bei minderwertigen Produkten höhere Eiweißgehalte vorzutäuschen. Dr. Stephen Sundlof, Chef-Veterinär der FDA (Food and Drug Administration) bezeichnete die Theorie als plausibel. Man erwarte die völlige Kooperation der chinesischen Behörden.

Die chinesische Regierung hatte bereits in der vergangenen Woche verlauten lassen, dass das Weizengluten als "Chemikalie" und nicht als "Komponente für Tiernahrung" exportiert wurde. Deshalb habe man die Exporte nicht besonders überwachen müssen.

In Kalifornien wurde jetzt ein Schweinebestand gesperrt, nachdem im Urin der Tiere Melamin nachgewiesen worden war. http://ticker-grosstiere.animal-health-online.de/20070420-00002/

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USA: Wilbur-Ellis ruft Reisproteinkonzentrat wegen Vergiftungsverdacht zurück

San Francisco (aho/lme) - Das internationale Handelshaus "Wilbur-Ellis" mit Konzernzentrale in San Francisco ruft vorsorglich von alle Lieferungen von Reisproteinkonzentrat zurück, die an Hersteller von Hunde - und Katzenfutter geliefert wurden. Bei der Überprüfung einer Lieferung, die "Wilbur-Ellis" aus China von der
"Binzhou Futian Biology Technology Co. Ltd." erhalten hatte, wurde die Chemikalie Melamin gefunden. Die Substanz kann zu Vergiftungen bei Tieren führen.

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Diabetes bei Vierbeinern auf dem Vormarsch:

40.000 Hunde und Katzen sind betroffen

Dass Diabetes inzwischen zu einer Massenkrankheit in Deutschland geworden ist, ist allseits bekannt. Mehr als 6 Millionen Deutsche leiden unter der Stoffwechsel-Krankheit. Die unter anderem durch Fehlernährung erworbene Insulinresistenz (Diabetes Typ 2) - früher Altersdiabetes genannt - tritt heutzutage vor allem immer öfter schon bei jüngeren Menschen auf .

Dass die Krankheit allerdings auch unsere Vierbeiner - vor allem Katzen - treffen kann, mag für manchen Tierliebhaber neu sein.

Erste Anzeichen einer Diabetes sind - wie beim Menschen - vermehrter Durst, häufiges Urinieren und Abmagerung trotz Heißhungerattacken. Diabetes gehört zur Behandlung unbedingt in die Hand eines Tierarztes. Mit den entsprechenden Medikamenten, kontrollierter Nahrungsaufnahme und entsprechender Bewegung, kann das Tier ein beschwerdefreies Leben führen.

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Donnerstag, 19. April 2007

UKE - Hamburg:Tollwut bei einem Patienten diagnostiziert

Hamburg (aho) - Bei einem vorgestern ans Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) verlegten Patienten aus einem anderen Bundesland wurde gestern Tollwut diagnostiziert. Das teilte heute ein Sprecher der Klinik mit. Der Fall wurde ans Amt für Gesundheit gemeldet. Eine Ansteckungsgefahr für die Allgemeinheit besteht in
diesem Fall nicht, hieß es.

Der Mann hatte vor sechs Wochen Urlaub in Nordafrika gemacht und war dort von einem streunenden Hund in die linke Hand gebissen worden. Er erhielt im Urlaubsland eine chirurgische Wundversorgung, jedoch keine Empfehlung für eine frühzeitige nachträgliche (postexpositionelle)Impfung, wie sie in solchen Fällen erforderlich ist. Die Wunde heilte reizlos ab, der Patient war beschwerdefrei. Ende vergangener Woche entwickelte er jedoch erste Symptome. Am Montag wurde er mit einer Schwächung des linken Arms, Taubheitsgefühl in den linken Fingern, Kopfschmerzen und Fieber in ein Krankenhaus in der Nähe seines Wohnorts eingeliefert. Dort ergab sich der Verdacht auf Tollwut. Aus diesem Grund wurde der Patient auch postexpositionell geimpft.

Am Dienstag wurde der Mann mit dem Hubschrauber ins UKE verlegt. Mit einer sogenannten PCR-Untersuchung, die vom Bernhard-Nocht-Institut durchgeführt wurde, wurde die klinische Verdachtsdiagnose bestätigt. Der Patient wurde gestern Abend in ein künstliches Koma versetzt und wird antiviral sowie intensivmedizinisch behandelt. Die Prognose ist äußerst schlecht, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der Tollwuterreger wird durch Bissverletzungen oder Einbringen des Virus in Körpergewebe übertragen. Zuverlässiger Schutz vor einer Tollwuterkrankung kann durch eine vorbeugende Impfung erreicht werden. Bei verdächtigen Bissverletzungen schützt auch noch eine möglichst frühzeitige nachträgliche Impfung (Postexpositionsprophylaxe).
Besondere Vorsicht ist bei Kontakt mit Fledermäusen geboten, mahnen die Mediziner des UKE.

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Montag, 16. April 2007

Tierärzte warnen vor Hundemalaria

Frankfurt am Main (aho) - Ab dem 16. April starten die deutschen Tierärzte wieder ihre Informationswochen über Babesiose, die so genannte Hundemalaria. Diese extrem gefährliche Krankheit hat sich fast über ganz Deutschland ausgebreitet. Das bestätigte eine Tierärztebefragung des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte
(bpt). 1300 Tierarztpraxen meldeten 834 Hunde, die in Deutschland infiziert wurden. Insgesamt erkrankten in Deutschland etwa 3000 bis 5000, einschließlich der Import- und Reisehunde. Etwa jeder zehnte erkrankte Hund starb trotz Behandlung.

Die Hundemalaria ist in ihren Symptomen und dem Krankheitsverlauf der menschlichen Malaria sehr ähnlich, auch wenn Überträger und Erreger unterschiedlich sind. In den meisten Fällen stirbt der unbehandelte Hund an Nierenversagen. Bereits ein einziger Zeckenstich reicht aus, um diese gefährliche Krankheit zu übertragen. Der bpt empfiehlt deshalb den Hundehaltern, ihren Hund rechtzeitig vor Zecken und anderen Parasiten zu schützen. Am häufigsten werden von Tierärzten die sogenannten Spot on-Produkte mit Zweifachwirkung verordnet, die die Parasiten sowohl abschrecken als auch abtöten. Sie werden auf die Haut des Hundes geträufelt. Der Hund wird hierdurch fast bis zu 100 Prozent vor den Zecken-, Mücken- und Flohstichen geschützt. Sie
sollten deshalb von Anfang des Frühjahrs bis Ende des Herbstes regelmäßig im Abstand von vier Wochen geschützt werden.

Durch diese Maßnahmen bewahrt der Hundehalter aber auch sich selbst und seine Familie vor den Parasiten. Wenn Zecken sich nicht auf dem Hund festsetzen, können sie auch nicht über ihn ins Haus getragen werden. Der Mensch kann zwar nicht an Hundemalaria erkranken, bei Infektion drohen ihm aber die Borreliose und/oder die gefährliche FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Deshalb sollte er sich gegen
die FSME durch Impfung und seinen Hund durch Spot on-Produkte mit Zweifachwirkung schützen.

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Stadt Wolfburg fahndet nach illegal gehaltenen Hunden

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit(15.04.2007)

Wolfsburg (aho) - Die Stadt Wolfsburg wird ab Mitte April 2007 eine Hundesteuerbestandsaufnahme durchzuführen. In Kooperation mit der Deutschen Bundespost werden ab dem 14. April 2007 alle Haushalte - knapp 66.000 - in Wolfsburg über die Aktion informiert, um vor allem die Hundebesitzer anzusprechen, die bislang nicht von der Hundesteuer erfasst sind. In den darauf folgenden Monaten sind stichprobenweise Überprüfungen im Stadtgebiet vorgesehen.

Hundebesitzer sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Hunde anzumelden, teilte jetzt noch einmal die Stadt Wolfsburg mit. Den Hundehaltern wird durch das Rundschreiben Gelegenheit gegeben, noch nicht angemeldete Hunde innerhalb eines Monats nachzumelden. Ein Hundeanmeldeformular wird den Haushaltsrundschreiben beiliegen, um
eine schnelle und unkomplizierte Anmeldung zu ermöglichen.

Die Staffelung der jährlichen Hundesteuer sieht wie folgt aus: 79,80 Euro für den Ersthund; 116,40 Euro für den Zweithund sowie 135 Euro für jeden weiteren Hund. Welpen unter 3 Monaten sind steuerfrei.

Derzeit gibt es in Wolfsburg rund 4.200 angemeldete Hunde, es gibt 25 "steuerfreie" Hunde (Blindenhunde, Diensthunde von Forstbeamten, etc.)sowie 60 Hunde mit ermäßigtem Steuersatz. Im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt von ca. 13,4 Prozent liegt die Zahl der Wolfsburger Haushalte, die einen Hund besitzen, bei rund 6,4 Prozent. Die Stadt erwartet durch die Nacherfassungsaktion eine deutliche Näherung an den Bundesdurchschnitt.

Weitere Informationen zur Hundeanmeldung sind zu erhalten in der Steuerabteilung, Pestalozzieallee 1, Zimmer 4, 5 und 8 und unter den Telefon-Nr. 05361/28-2351, -2407 und -2463. Ebenso sind Informationen zu finden im Internet unter www.wolfsburg.de unter "Rathaus" oder "Verwaltung" im Formularservice.

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Kriebelmücken bei warmer Witterung auf dem Vormarsch

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit (15.04.2007)

Recklinghausen (aho) - Auf eine "akute Kriebelmückengefahr" weist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hin. Nach Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes wurden in den letzten Tagen in fast allen Regionen Nordrhein-Westfalens die Kriterien zur Auslösung der Kriebelmückenwarnung erreicht. Landwirte sollten ihre Tiere auf der
Weide deshalb aufmerksam beobachten.

Zu den gefährlichsten Massenflügen der Kriebelmücken mit hoher Stechintensität kommt es verstärkt nach einem Wechsel von einer Schlechtwetterperiode zu einer Wetterlage mit rasch ansteigenden Temperaturen und nachfolgend relativ hoher Luftfeuchte. An solchen schwül-warmen Tagen konzentriert sich der Anflug besonders nachmittags
und abends.

Windabgeschirmte Weiden mit Busch- und Baumbestand an fließenden Gewässern, auch in der Nähe von Gehöften, sind bevorzugte Bereiche der Kriebelmücke. "Hier sollten weidende Tiere während der Nachmittags- und Abendstunden aufmerksam beobachtet und erforderlichenfalls aufgestallt werden", empfiehlt das Kreisveterinäramt den Landwirten.
Anzeichen eines Kriebelmückenbefalls können starke Beunruhigung mit eventuellen Fluchtreaktionen sowie plötzliches Niederlegen sein. Stundenweiser Weideauftrieb oder ein Auftreiben nur zur Nachtzeit sind nach Auskunft des Kreisveterinäramtes eine weitere wirksame Möglichkeit, die Gefährdung der Weidetiere durch Kriebelmücken zu vermeiden.

Die fliegenähnlichen Kriebelmücken sind bis zu fünf Millimeter große, dunkel gefärbte Mücken mit breiten Flügeln und kräftigen Beinen. Die im Frühjahr geschlüpften Insekten versammeln sich in der Nähe der Fließgewässer auf Sträuchern und Bäumen, wo sie auf günstige Witterungsbedingungen warten.

Die Kriebelmücken fliegen überfallartig im Schwarm die Tiere auf der Weide an und setzen innerhalb kurzer Zeit ihre Stiche. Beim Saugakt der weiblichen Insekten wird ein Eiweißbestandteil (Albumin) in die Blutbahn der Tiere abgegeben, das flächige Anschwellungen der Haut, ein Lungenödem und schwere Kreislaufstörungen verursachen kann.
In diesen Fällen benötigen die Tiere die Hilfe eines Tierarztes.

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Freitag, 6. April 2007

Traurige Nachrichten aus Ancona

Nach einigen Recherchen und Telefonaten möchte ich
jetzt versuchen, die Fakten, die zur Beschlagnahmung
des Transportes geführt haben, hier aufzuführen:

Laut EU-Verordnung ist es illegal Tiere in andere
Länder zu transportieren, mit dem Ziel, diese an
Dritte - sprich Adoptiveltern weiter zu geben.

Der Transport - wie er hier stattgefunden hat - ist
illegal, da er nicht angemeldet war - was wir leider
alle nicht wussten, weder die griech. noch die
deutschen Tierschützer oder Adoptiveltern, und wurde
deshalb auf Grundlage der EU-Verordnung von 2003
beschlagnahmt.

Aber gemäß dem Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht, könnten die Konsequenzen entweder unsere
griech. Tierschützer oder auch uns treffen. Wen es auf
alle Fälle trifft, sind die Hunde!!

Es ist auch von deutscher Seite nicht erwünscht,
Transporte in solchen Größenordnungen zu gestatten.
Doch wird hier schon mal ein Auge zugedrückt. Die
griechischen Behörden, das muss man ihnen zu Gute
halten, hatten auch ein Auge zugedrückt. Wäre da nicht
eine Frau Garagouni auf die Barrikaden gegangen und
hätte ENPA mobil gemacht.

Da es in Italien, nach meinem heutigen Wissen, eine \"hochgestellte\" Persönlichkeit gibt, die seit drei Jahren zusammen mit dem BKA in Bezug auf Tiertransporte wegen illegalen Tierhandel recherchiert, wird es schwierig sein, diese Menschen von unseren ideellen Werten zu überzeugen. Uns wurde geraten, selbst vor Ort zu gehen und einen Termin mit der Staatsanwaltschaft zu machen. Dies ist aber nach Aussage von Mary O\'Connor unmöglich.

Da auch ich nach Maßstäben der EU-Richtlinien ein
Hundehändler und kein Tierschützer bin, da wir die
Tiere an Dritte weitergeben, wird es schwierig werden,
hier Recht zu bekommen. Das geht eindeutig aus der
Verordnung von 2003 hervor.

Das bedeutet, die Tiere bleiben in Gewahrsam der
italienischen Tierheime auf staatliche Anordnung. Die Staatsanwältin wird wohl hier keine Entscheidung treffen nach Sachlage der Dinge. Die Vorgänge werden wohl an das Gericht weitergehen.

Wenn ein Gerichtsurteil gesprochen ist, müssen wir uns überlegen, was für Möglichkeiten die Adoptivfamilien haben um endlich an IHRE Tiere zu kommen.

Das sind leider die traurigen Fakten und es wird kein
leichter Prozess sein, der in Ancona stattfinden wird.

Wir können jetzt nur italienische Tierschützer bitten,
die mit uns zusammenarbeiten, nach unseren Hunden zu
schauen und uns zu berichten, wie es ihnen geht. Mehr
geht im Moment leider nicht.

Die griechischen Tierschützer haben zu einem
Gesamttreffen aller Beteiligten in Athen aufgerufen
für den 14.4.2007. Da sich dieser Termin mit unserer
geplanten Demo überschneiden würde, werde ich
kurzfristig bekannt geben, wann was stattfinden wird.
Aber unsere Demo für die griech. Straßenhunde findet
statt - wenn vielleicht auch eine Woche später!! Ich
danke hier schon mal all denjenigen, die bereits
zugesagt haben. Aufgeben werden wir nicht. Nur müssen
wir andere Wege finden, den Tieren zu helfen

Tiernotrufe - Doris Dietz
Private Katzen- und Tierhilfe

Vorurteile und Falschaussagen

Kampfhunde sind eine Hunderasse.

Zunächst muss - auch wenn das Züchter nicht gern hören - festgestellt werden, dass die heute bekannten Hunderassen keine Rassen im wissenschaftlichen Sinne sind. Rassen einer Tierart zeichnen sich dadurch aus, dass es genetische Unterschiede zwischen ihnen gibt. Es gibt jedoch keinen nachweisbaren genetischen Unterschied zwischen einem Zwergspitz und einer Dogge.

Als Kampfhunde werden speziell Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet. Außerdem werden je nach Bundesland unterschiedliche Rassen als potenziell gefährlich angesehen, z.B. Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastiff, Bullmastiff, Rottweiler und andere. Bundesweit ist der Import und die Zucht der erstgenannten Rassen verboten; die Möglichkeit der Haltung, die Zusammensetzung der sogenannten "Liste 2" sowie die Auflagen für Hunde und Halter sind in jedem Bundesland anders geregelt. So kann eine Hunderasse, die in Bayern als gefährlich gilt, in Mecklenburg-Vorpommern als unbedenklich eingestuft sein.

Im Folgenden werden als Kampfhunde die erstgenannten Rassen verstanden. Anzumerken ist, dass der American Pitbull Terrier als Rasse international nicht anerkannt ist. Außerdem ist die Rassezugehörigkeit von Mischlingen nur dann mit wissenschaftlicher Sicherheit festzustellen, wenn beide Elterntiere und deren RAssezugehörigkeit bekannt sind. Mancher brave Labrador-Mix kann sehr nach American Staffordshire Terrier aussehen. Zudem zierten manche Landeslisten auch Hunderassen, die es überhaupt nicht gibt wie der Bandog oder der Römische oder Chinesische Kampfhund.



Kampfhunde sind besonders große Tiere.

Das triff nicht zu, alle Kampfhunderassen sind mittelgroß: Rasse Schulterhöhe Gewicht
Beagle 33-40 cm 8-14 kg
Staffordshire Bullterrier 36-41 cm 11-17 kg
Kleinpudel 35-45 cm ca 14 kg
Großspitz mindestens 40 cm 18 kg
Bullterrier 42-48 cm 24-32 kg
American Staffordshire Terrier 43-48 cm 18-23 kg
Pitbull Terrier 46-56 cm 23-26 kg
Golden Retriever 51-61 cm 27-34 kg
Dalmatiner 56-61 cm 23-25 kg
Boxer 53-63 cm 25-32 kg
Deutscher Schäferhund 55-65 cm 34-43 kg


Wie man sehen kann, hat der Staffordshire Bullterrier in etwa die Größe eines Pudels, die anderen Rassen liegen ungefähr zwischen Spitz und Golden Retriever.




Kampfhunde werden für den Hundekampf gezüchtet.

Hundekämpfe waren in der Vergangenheit eine beliebte Volksbelustigung und eine ergiebige Geldquelle für die Hundebesitzer. Daher wurden starke Hunde gezüchtet und systematisch für die Kampfarena (englisch Pit) ausgebildet. Seit Ende des neuzehnten bis Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts wurden diese Hundekämpfe in den meisten Ländern verboten. Seither gibt es - abgesehen von illegalen Hinterhofzuchten - keine Hundezucht mehr für den Hundekampf. Stafford und Co werden seit weit über einhundert Jahren als Familien- und Begleithunde gehalten. Übrigens wurden auch die Vorfahren anderer großer Hunderassen für Hundekämpfe missbraucht.



Kampfhunde zeichnen sich durch eine besonders große Beißkraft aus.

Diese Behauptung wird auch durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Bislang gibt es keine wissenschaftlich haltbaren Messungen über die maximale Beißkraft eines Hundes. Kräfte von ein, zwei oder mehr Tonnen gehören ins Reich der Märchen; ein Hund, der mit solcher Kraft zubisse, würde sich dabei den Kiefer brechen. Es ist davon auszugehen, dass die Beißkraft der vergleichbar großer Hunde entspricht. Übrigens ist für die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erheblich, ob er mit einer Kraft von fünfhundert Kilogramm oder zwei Tonnen zubeißt, sondern ob er überhaupt zubeißt.



Kampfhunde sind besonders aggressiv.

Dies ist das Kernargument der Hundeverordnungen und -gesetze. Hier sei zunächst klargestellt, dass Aggressivität nicht eine Eigenschaft wie Blauäugigkeit oder Riesenwuchs ist. Aggressionen sind einer von vielen Antrieben, die das Verhalten von Mensch und Tier steuern. Einfach gesagt ist Aggression das Bestreben, eigene Interessen offensiv gegen andere durchzusetzen. Sie steht dabei in unterschiedlichsten Zusammenhängen und kann sich bei Hunden zum Beispiel als Verteidigung des eigenen Futternapfes darzustellen, als Rüpelei unter Rüden oder als Verteidigung des eigenen Rudels (der Familie) und Reviers (des Grundstücks) gegen Fremde. Und selbst das friedlichste Hündchen wird schnappen, wenn man ihm rücksichtslos auf die Pfoten tritt.

Kampfhunde wurden zur Aggressivität gegen ihre Artgenossen erzogen - allerdings nur in der Situation der Kampfarena. (Es gibt die Geschichte von einem Pitbull, der den Schwanz einkniff und davonlief, als er von einem Straßenhund angefallen wurde.) Sie mussten sich selbst im heftigsten Kampf von ihren Haltern trennen lassen - ein Kampfhund, der nach Menschen biss war wertlos. Kampfhunde wurden nie zum Angriff auf Menschen gezüchtet oder erzogen. Das blieb anderen Hunderassen vorbehalten. Selbst wenn man unterstellt, dass Verhaltensweisen des Hundes erblich seien, ist also bei Hunden, die für den Hundekampf gezüchtet wurden, von keiner erhöhten Gefährlichkeit Menschen gegenüber auszugehen - eher vom Gegenteil.

Nun ist es aber so, dass Hunde sozial lebende Tiere sind. Die Vorausetzung und zugleich der entscheidende Vorteil des Lebens in Sozialverbänden ist die Lernfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des Individuums. (Die Ausnahme bilden allenfalls staatsbildende Insekten wie Ameisen, Termiten, Wespen, oder Bienen.) Das Individuum zappelt nicht an den Fäden seiner Gene, sondern lernt differenziertes und der Situation angemessenes Verhalten im Umgang mit den Mitgliedern seines Sozialverbandes. Es hat natürlich eine genetische "Grundausstattung", aber komplexe Verhaltensweisen werden jedenfalls im Sozialverband geprägt.

Ein freundlicher, ängstlicher oder aggressiver Hund wird nicht geboren, sondern erzogen, in der frühen Welpenzeit durch Mutter und Geschwister, danach durch seine Menschen- (und Tier-) familie. Wenn man überdies daran denkt, dass genetische Unterschiede zwischen den heutigen Hunderassen nicht nachweisbar sind, so kann man nicht umhin, die Theorie gefährlicher Hunderassen abwegig zu finden.

Die praktischen Befunde entsprechen diesen Überlegungen: keine der Kampfhunderassen ist in der Statistik von Beißvorfällen auffällig (in die übrigens mit schönster Selbstverständlichkeit auch Auseinandersetzungen zwischen Hunden und von Hunden mit anderen Tieren eingerechnet werden, bei denen kein Mensch gefährdet ist). Auffällig ist nur das ausgiebige Interesse bestimmter Medien an jedem Vorfall, an dem ein Kampfhund beteiligt ist.



Kampfhunde haben kein Schmerzempfinden.

Das ist schlicht Unsinn.



Kampfhunde werden überwiegend von Zuhältern, Kriminellen und Menschen mit mangelndem Selbstbewusstsein gehalten.

Mit diesem Vorurteil wird dem Schmuddelhund der Schmuddelmensch zugeordnet. Der Staffordshire Bullterrier ist in England einer der beliebtesten Familienhunde, und American Stafforshire Terrier und Pitbulls werden in den USA gern als Farmhunde gehalten. Bevor das Interesse der Öffentlichkeit auf die Kampfhunderassen gelenkt wurde, waren sie in Deutschland weitgehend unbekannt und wurden nur von wenigen Liebhabern gezüchtet. Erst ihr Ruf als schmerzunempfindliche aggressive Kampfmaschinen machte sie für Menschen am Rande und jenseits der Grenze zur Kriminalität interessant. Und schlechter Umgang verdirbt den Hund.



Die Hundeverordnungen und -gesetze wurden notwendig, weil es in den letzten Jahren zu einer erhöhten Zahl von (tödlichen) Beißvorfällen mit Hunden kam.

Erhöht hat sich lediglich die (veröffentlichte) Aufmerksamkeit gegenüber solchen Vorfällen. Wenn über jeden Autounfall und seine schrecklichen Folgen so detail- und bildreich berichtet würde, könnte leicht der Gedanke aufkommen, dass der Straßenverkehr gefährlich sei. Übrigens sterben weitaus mehr Menschen an den Folgen von Insektenstichen als durch Hundebisse.



Kampfhunde gefährden besonders die Kinder.

Dieser Gedanke verbreitete sich nach dem Vorfall vom Sommer 2000 in Hamburg, als ein Kind von zwei American Staffordshire Terriern getötet wurde. Hier werden Urängste beschworen vor dem bösen Wolf, der kleine Kinder frisst, und wo Ängste kochen, wird der Verstand gern ausgeschaltet. Mit dieser einmal im Hintergrund vorausgesetzten, ein anderes Mal deutlich ausgesprochenen Vorstellung wird immer dann operiert, wenn es darauf geht, sachliche Überlegungen zu verhindern.

Es soll am Beispiel eines Berichtes der Magdeburger Volksstimme vom 17. Januar 2003 demonstriert werden. Nachdem hier über W.Marchewka berichtet wird, der einen American Staffordshire Terrier als Schulhund ausgebildet hat, mit dem er in Schulen Kindern zeigt, wie man mit Hunden richtig umgeht, kommt folgende Stellungnahme von Matthias Schuppe, Sprecher des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt:

"Es ist nicht erfunden, dass verängstigte Mütter ihre Kinder nehmen und auf die andere Straßenseite rennen, wenn ihnen ein Kampfhund entgegenkommt." Und dass solche Tiere nichts bei öffentlichen Veranstaltungen, auf Spiel- und Sportplätzen zu suchen hätten, wolle doch niemand ernsthaft bestreiten.

Was geschieht hier? Der Gedankengang ist folgender: "Kampfhunde sind gefährlich, DESHALB flüchten zu Recht besorgte Mütter angstvoll mit ihren Kindern auf die andere Straßenseite, DESHALB muss man verhindern, dass Kampfhunde in die Nähe von öffentlichen Veranstaltungen, Spiel- und Sportplätzen gelangen - und DESHALB brauchen wir ein Gesetz, das das verhindert. Dass das dem vorhergegangenen Bericht diametral entgegensteht, scheint überhaupt nicht zu stören. Auffallend ist insgesamt die irrationale Resistenz der Befürworter von Kampfhundegesetzen gegen Argumente und Tatsachen.

In den USA werden American Staffordshire Terrier besonders gern als Therapiehunde ausgebildet (das müssen Hunde sein, deren Aggressionsschwelle zuverlässig so hoch liegt, dass sie auch auf unerwartetes und bedrohlich wirkendes Verhalten beispielsweise geistig Behinderter friedlich reagieren), und der Staffordshire Bullterrier heißt in England "nurse dog", was man als "Kindermädchen auf vier Pfoten" übersetzen kann.

In Wirklichkeit ist die oben beschworene hysterische Reaktion einer Mutter unverantwortlich: sie verunsichert sowohl den Hund, der den Eindruck bekommt, dass mit Kindern irgendetwas nicht in Ordnung sein muss, als auch das Kind, das sie zu unvernünfigen panischen Reaktionen gegenüber Hunden erzieht und tut damit alles, was in in ihrer Macht steht, um einen Beißvorfall zu provozieren. Dieses unvernünftige Verhalten wird dann außerhalb aller Logik als Beweis der Gefährlichkeit von Kampfhunden (besonders gegenüber Kindern...) herangezogen.

(Herrn Schuppe ins Stammbuch: Ich bestreite allen Ernstes, dass solche Tiere nichts bei öffentlichen Veranstaltungen, auf Spiel- und Sportplätzen zu suchen haben.)



Kampfhunde beißen Passanten auf der Straße.

Dass Hunde irgendwelche unbeteiligten Passanten anfallen, ist extrem unwahrscheinlich. Am häufigsten gibt es Beißvorfälle innerhalb der Familie des Hundehalters, weiterhin können sie geschehen, wenn ein Fremder in das Territorium eintritt, das ein Hund bewacht. Ein Passant kann sein Risko gebissen zu werden maximieren, indem er - möglichst laut schreiend und mit erhobenen Armen - die Flucht ergreift.



Vor dem Erlass der Hundeverordnungen/-gesetze waren die Bürger nicht vor gefährlichen Hunden geschützt.

Es gab schon immer eine Gefahrenabwehrverordnung, die ein Einschreiten des Staates gegenüber Gefährdungen auch durch Hunde ermöglichte. Bezeichnenderweise äußerte Innenminister Klaus Jeziorski, nachdem die Hundeverordnung von Sachsen-Anhalt im Dezember 2002 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg für ungültig erklärt worden war: "Natürlich kann und muss auch weiterhin bei jeder konkreten Gefahr durch Hunde eingegriffen werden." - selbstverständlich ohne den naheliegenden Schluss daraus zu ziehen, dass also ein Kampfhundegesetz auch gar nicht nötig ist. Auch der Hamburger Vorfall hätte nach allem, was man darüber hören konnte, verhindert werden können, wenn die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt worden wären.



Die Hundeverordnungen und -gesetze schützen die Bürger vor gefährlichen Hunden.

Solange Hundeverordnungen von der Gefährlichkeit bestimmter Rassen ausgehen, verfehlen sie den Kern der Sache. Sie suggerieren, dass die Verringerung des Bestandes oder Ausrottung bestimmter Hunderassen die Gefährdung der Bürger durch Hunde wesentlich verringern würde. Es gibt aber keine gefährlichen Hunderassen, und umgekehrt - es kann bei jeder Hunderasse gefährliche Vertreter geben. Und jeder gefährliche Hund ist Produkt eines unwissenden oder gefährlichen Halters. Wenn man hier weiteres gesetzgeberisches Handeln überhaupt für notwendig hält, muss es am oberen Ende der Leine ansetzen.

Jedenfalls wäre es sinnvoll, wenn eine Verordnung, die vor gefährlichen Hunden schützen soll, die Haltung von tatsächlich gefährlichen Hunden regeln würde statt die Haltung von Hunden, deren Gefährlichkeit der Gesetzgeber "unwiderlegbar vermutet". "Unwiderlegbare Vermutung" ist sicher eine treffende Beschreibung dessen, was man unter einem Vorurteil versteht, und so hat (z.B. in Hessen) das Vorurteil explizit Eingang in die Gesetzgebung gefunden.

Die Absicht der Hundeverordnungen und -gesetze ist der Schutz der Bürger vor Gefährdungen.

Die Hartnäckigkeit, mit der in der Politik versucht wird, entgegen dem gesunden Menschenverstand, entgegen allen Erfahrungen, entgegen einer Vielzahl von wissenschaftlichen Stellungnahmen und entgegen einer wachsenden Zahl von Gerichtsurteilen ein rassistisches Gesetz durchzusetzen, das in im Verhältnis zum Gegenstand absurd überzogener Weise in das Leben und selbst die Grundrechte von unbescholtenen Bürgern eingreift, läßt Zweifel an der Absicht dieser Gesetzgebung entstehen. Es entsteht der Eindruck, als solle nicht zugegeben werden, dass hier Gesetzgebung mit der heißen Nadel unter dem Druck der Regenbogenpresse betrieben wurde, als sei man nicht im Stande (oder Willens) einen Fehler einzugestehen und zu korrigieren.

"Der Hund liebt und verehrt uns, als hätten wir ihn aus dem Nichts emporgezogen. Er ist vor allem unser Geschöpf, voll überströmender Dankbarkeit und uns treuer als unser Augapfel. Er ist unser geheimer und begeisterter Sklave, den nichts entmutigt, dem nichts widerstrebt, dem nichts den glühenden Glauben und die Liebe nehmen kann."
"Soweit die Annalen der Menschheit reichen, ist der Hund an unserer Seite wie jetzt. Wir brauchen weder sein Vertrauen noch seine Freundschaft zu erwerben. Er wird als unser Freund geboren und glaubt schon an uns, wenn seine Augen noch geschlossen sind."
"Wir sind allein, vollkommen allein auf diesem Zufallsplaneten. Und von all den vielen Lebewesen hat keines außer dem Hund einen Bund mit uns geschlossen."
( Quelle:Maurice Maeterlinck)

Liste der Pelztierfarmen

3. Liste mit Pelztierfarmen in Deutschland veröffentlicht

Es war eine sehr aufwendige, lange und nervenraubende Recherche: Von Oktober 2006 bis Februar 2007 wurde auf unzähligen Pelztierfarmen in Deutschland recherchiert und die Ergebnisse, Bilder und Filme aus den Anlagen veröffentlicht. Nachdem im Januar das ARD Politmagazin REPORT MAINZ die Bilder ausstrahlte, folgten weitere TV-Beiträge mit bis dahin unveröffentlichtem Bildmaterial. Die Recherchen haben eine recht lange Liste von potentiellen Pelzfarmen zu Tage gefördert, die wir auf unserer Homepage veröffentlicht haben. Bei 23 Farmen steht fest, dass sie in Betrieb sind. Weitere 61 Farmen sind definitiv geschlossen. Bei 84 Pelzfarmanschriften ist jedoch unklar, ob sie in Betrieb sind oder nicht. Jeder kann nun dabei helfen diese wichtige Liste zu vervollständigen: Ladet bitte die Pelzfarmliste von unserer Homepage und prüft, ob sich Farmen der Registerkarte 'unbekannt' in Eurer Nähe befinden. Danke für die Mithilfe!

Die Liste und weitere Informationen gibt es unter:
http://www.die-tierfreunde.de/inhalte/recherchen/pelzfarmen/pelzfarmen.htm

Donnerstag, 29. März 2007

Hessen will Haltung und Import von gefährlichen Wildtieren verbieten

Wiesbaden (aho) - "Dem Import, der Haltung und dem Handel mit exotischen und gefährlichen Tieren einen Riegel vorzuschieben, ist eine Notwendigkeit." Hessens Innenminister Volker Bouffier bezog im hessischen Landtag Position zu einem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, der zum Ziel hat, den Import und die Haltung gefährlicher Tiere zu verbieten. "Die Einfuhr von gefährlichen Tieren wie Spinnen,
Skorpionen, vor allem aber von großen Raubkatzen, nimmt immer mehr zu", unterstützte Bouffier den Vorstoß. Das Bundesamt für Naturschutz habe erst jüngst erklärt, allein beim Import von Reptilien sei ein Anstieg von 1999 bis 2004 um 42 Prozent zu verzeichnen. Gründe für die generelle Zunahme sieht Bouffier zum einen in der Erweiterung der Europäischen Union nach Osten sowie bei der die Zunahme des Verkaufs
über das Internet.

"Wir müssen das unterbinden, weil sich aus der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Art im Einzelfall auch erheblichen Risiken für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen ergeben", sagte Bouffier. Außerdem müssten die Tiere oft unter den schlimmsten Bedingungen vegetieren und würden nicht artgerecht gehalten. "Es ist unfassbar, dass es Fälle gibt, in denen kleine Kinder mit hochgiftigen Klapperschlangen oder Spinnen in einer Wohnung leben", so der Minister.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig gefährliche Tiere nicht mehr in privaten Haushalten gehalten werden dürfen. Als gefährlich gelten Tiere, mit denen der Umgang wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu erheblichen Verletzungen oder Schäden führen kann, zitierte der Minister die Definition. Darüber
hinaus sei ein Bestandsschutz vorgesehen für Halter, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ein gefährliches Wildtier halten. "Wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, können die örtlichen Ordnungsbehörden auf der Grundlage des HSOG eingreifen und das Tier einziehen", stellte Bouffier klar.

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Mittwoch, 28. März 2007

Alkohol im Spiel: Hund wegen angeblicher Krankheit erstochen

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Würzburg (aho) - Beamte der Polizeiinspektion Würzburg-West wurden in der Nacht zum Mittwoch in den Moskauer Ring gerufen. Ein 42-Jähriger hatte dort gegen 2:30 Uhr den Hund seiner Freundin erstochen und im Garten abgelegt.

Als die Polizisten dort eintrafen, lag der Mann auf der Couch und schlief. Einen Grund, warum er den Collie getötet hatte, nannte er zunächst nicht. Der Alkomat hatte bei ihm 1,2 Promille angezeigt, ist dem Polizeibericht zu entnehmen.

Auf Anordnung der Stadt Würzburg wurde der Mann heute dem Gesundheitsamt vorgeführt und von einem Amtsarzt eingehend untersucht.
Dort erklärte er seine Handlung. Der Hund sei ihm krank vorgekommen und er habe das Tier von seinen Leiden erlösen wollen. Aus seiner alten Heimat seien ihm Hausschlachtungen geläufig, so dass er gezielt die Hauptschlagader am Hals geöffnet habe.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz ein.

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Montag, 26. März 2007

Hund starb in überhitztem Fahrzeug

AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit (26.03.2007)

Braunschweig (aho) - Am frühen Samstagnachmittag wurde von der Polizei in der Innenstadt Braunschweigs ein geparkter Pkw festgestellt, in welchem sich zwei Hunde befanden. Das Fahrzeug stand in der Sonne. Die Fenster des Pkw waren verschlossen und von innen durch die Atemluft der Tiere beschlagen. Eines der Tiere, ein Münsterländer, lag bereits regungslos im Fahrzeug. Der andere Hund, ein Dackel, kämpfte aufgrund der Hitze im Fahrzeug augenscheinlich mit seinem Leben. Die vor Ort
befindlichen Polizeibeamten sahen keine andere Möglichkeit als eine Scheibe des Fahrzeugs einzuschlagen, um das Tier zu retten. Der Dackel wurde sofort von ebenfalls aufmerksam gewordenen Anwohnern mit Wasser versorgt. Ihm geht es wieder gut. Der Münsterländer verstarb. Nach Auskunft des ebenfalls am Ort eingesetzten Tierschutzes sei der Tod des Tieres wohl durch einen Kreislaufkollaps eingetreten. Dies wäre dann der Fall, wenn die Tierkörper überhitzen und sie dies durch "Hecheln" nicht mehr ausgleichen können, weil, wie im aktuellen Fall, das Fahrzeuginnere selbst schon sehr stark überhitzt ist. Wenig später erschien der 57-jährige Hundehalter. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
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Sonntag, 25. März 2007

TH Schweinfurt braucht Hilfe

Wegen einer ernsten Erkrankung haben wir einen katastrophalen Personalnotstand! Ca. 50 Katzen sind in unserem Katzenhaus in Dingolshausen zu versorgen und das regelmäßig und nicht nur sporadisch. Ein Mitglied der Tierhilfe hat eine Woche Urlaub genommen um täglich da zu sein, aber dann?

Wir bitten dringend um Unterstützung in dieser Notsituation. Rufen Sie bitte im Katzenhaus an, Tel. 09382/310351 und hinterlassen Sie ggf. Ihre Telefonnummer. Sie werden zurückgerufen.

In dieser schwierigen Situation sind wir zur Zeit nicht mehr in der Lage, Katzen aufzunehmen oder verletzte Tiere zu versorgen.

Wir bitten dafür sehr um Verständnis

Sollte sich unsere Lage gebessert haben, werden wir es sofort mitteilen.

Für die Tierhilfe e.v.
Irmgard Lexa, Vorstandsmitglied
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Samstag, 24. März 2007

Futterrückruf in den USA - Es war Gift!

USA / Kanada: Hunde - und Katzenfutter war mit Rattengift vermischt (23.03.2007)

New York (aho) - Die Ursache der Erkrankungs - und Todesfälle bei Hunden und Katzen in den USA und Kanada scheint geklärt zu sein. Wie das Agrarministerium des Bundesstaates New York mitteilte, konnte ein staatliches Lebensmitteluntersuchungslabor in den Futtermitteln des Herstellers Menu Foods die hochgiftige Substanz Aminopterin nachweisen.
Aminopterin wird in einigen Ländern als Rattengift verwendet. In den USA ist der Einsatz verboten.

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Freitag, 23. März 2007

Kommen sie jetzt raus..

Stand: 21.03.2006 12:00 Uhr

Alle Tiere kommen aus Griechenland.

Nach Aussage des Auswärtigen Amtes liegen folgende Fakten vor:

1. Es handelt sich um 102 gesunde Tiere


2. Für den Transport notwendige Heimtierausweise hatten angeblich nur 85 der Tiere

3. Angeblich sind 25 Jungtiere dabei, die nach EU Richtlinien nur in Begleitung des Muttertieres bzw. unter 3 Monaten gar nicht transportiert werden dürfen.


4.Die Italienischen Behörden haben - vorausgesetzt die Fakten stimmen - korrekt gehandelt. Die Frage ist, ob die ganze Geschichte wirklich notwendig war, denn offenbar ist der Fahrer von ein paar Griechen angeschwärzt worden, weil diese wohl glauben, die Tiere landen bei den bösen, bösen Deutschen in irgendwelchen Versuchslabors oder sind der Fellindustrie dienlich...


5.Ein Anwalt ist eingeschaltet, allerdings hat der bereits 500 Euro eingefordert und niemand weiß so recht, woher das Geld kommen soll.


6.tierschützer aus griechenland und deutschland sind unterwegs nach Ancona, möglicherweise auch schon eingetroffen um sich vom zustand der tiere und den weiteren örtllichkeiten ein bild zu machen - zu versuchen, die tiere herauszubekommen, denn der Truck ist noch in ancona.


7.Entscheidend ist, dass nachgewiesen werden kann, wer die tiere in Deutschland nimmt - deshalb auch diese Aktion von SONNY. Die zuständigen Behörden wollen einfach sicher sein, dass die Tiere wirklich nach Deutschland in gute Hände kommen.

JE EHER SICH DIE ENTSPRECHENDEN ORGANISATIONEN MELDEN, DESTO GRÖSSER SIND DIE AUSSICHTEN, DIE TIERE SCHNELL UND GESUND HERAUS ZU BEKOMMEN !!!

Es wird allerhöchste zeit, dass wir endlich einen Dachverband einrichten, der diese Dinge zuständigerweise koordiniert, reguliert und ggfs.einschreitet. Wir arbeiten bereits an der Gründung eines solchen Verbandes - Information werden in den nächsten Tagen herauskommen.

Gruß
Jochen
SONNY4ANIMALS

Donnerstag, 22. März 2007

ENPA misch sich ein

E I L T S E H R
Liebe Karin,
leider hat sich die Angelegenheit in Italien ausgeweitet. Denn der italienische Tierschutzbund ENPA, wahrscheinlich aufgehetzt von einer Italienerin aus dem Duenstkreis von Karagounis, hat weitere Schritte unternommen, dass die Tiere weiterhin beschlagnahmt bleiben.
Von den Betroffenen werden wir instaendig gebeten, nun an die ENPA die Bitte zu richten, die Tiere weiterziehen zu lassen, da diese alle fuer Familien bestimnt sind und keinesweges, wie immer wieder faelschlich behauptet wird, fuer Versuchszwecke etc.
Siehe auch nachstehender Hilferuf. Bitte erlass SOFORTeinen Aufruf mit der Bitte, nun die ENPA, enpa@enpa.it, anzuschreiben.
Danke - liebe Gruesse
Renate und Vivi

EU-Kommission verklagt Griechenland wegen Tierquälerei

BRÜSSEL - Die EU-Kommission hat Griechenland wegen anhaltender grober Tierschutz-Verstösse beim Europäischen Gerichtshof verklagt.

Das Land habe Jahre lang die EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren bei Transport und Schlachtung missachtet, erklärte die Brüsseler Behörde. Zwischen 1998 und 2006 seien "wiederholt ernste Mängel" festgestellt worden.

So werde beispielsweise die Betäubung von Tieren vor dem Schlachten nicht ausreichend kontrolliert, auch seien die Fährhäfen nicht auf die Bedürfnisse von Tieren nach Langstreckentransporten eingestellt. Das Tierschutz-Niveau in dem südeuropäischen Land sei "immer noch unterdurchschnittlich", kritisierte die EU-Kommission.

Sda
Quelle