Samstag, 24. November 2007

Blinde haben ein Anrecht auf einen Blindenhund

Sowohl das Sozialgericht Aachen als auch in zweiter Instanz das Landessozialgericht Stuttgart entschieden unabhängig voneinander, dass die Krankenkassen im entsprechenden Rechtsstreit die Kosten für die Ausbildung eines Blindenhundes – zirka 20.000 Euro – zu tragen hätten. Der Hund biete den Menschen mehr Sicherheit als der Blindenstock, auch eine ständige Begleitung durch Dritte sei offensichtlich nicht zumutbar, so die Gerichte.
Die Ausbildung eines Hundes zum Blindenhund ist teuer. Etwas 20.000 Euro werden dafür veranschlagt. Die Krankenkasse und das Sozialgericht Karlsruhe hatten den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass es günstigere Alternativen gäbe und man mit dem Stock gut klar kommen kann.

Ein Blindenhund sucht wunschgemäß Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze (z.B. in Bus oder Bahn) und vieles mehr. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt. Der Hund muss auch Hindernisse anzeigen und umgehen, die für ihn selbst keine sind. “Eine enorme Leistung des Tieres, die durch den Blindenstock in keinster Weise zu ersetzen sind.”, begrüßt Philip McCreight das Urteil.

Tasso e.V.

eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net

Keine Kommentare: