Samstag, 24. November 2007

TASSO warnt vor unüberlegten tierischen Weihnachtsgeschenken

Vor allem Hundewelpen und Katzenkinder gehören nicht unter den Christbaum

Alle Jahre wieder sehen sich Tierheime mit einer Flut von Vierbeinern konfrontiert, deren Besitzerwechsel erst wenige Wochen zurückliegt. Dabei handelt es sich um Weihnachtsgeschenke für Kinder, überwiegend kleine Hunde und Katzen, oft auch Meerschweinchen und Hamster. Nach der anfänglichen Freude über das "Spielzeug" vergeht den Beschenkten offenbar recht schnell die Lust am neuen Hausgenossen, mutmaßt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale im hessischen Hattersheim. "Ein Haustier bringt auch Verantwortung mit sich", so der Tierschützer. "Auf der Tagesordnung stehen nicht nur Kuscheln, Schmusen und Streicheln, sondern auch regelmäßiges Gassi gehen, Saubermachen und Füttern. Manche Kinder sind damit überfordert. Wenn dann die Eltern nicht mitspielen, wird das unüberlegt geschenkte Haustier zur Belastung." Diese Einschätzung findet sich durchgängig auch bei Tierheimen in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München, wie diese auf Nachfrage bestätigten.

Philip McCreight appelliert an Eltern, Kindern keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Oder nur dann, wenn zuvor ganz klar über die notwendige Pflege und die Zuständigkeiten gesprochen wurde. "Auf Welpen unterm Christbaum sollte man aber grundsätzlich verzichten", empfiehlt McCreight. "Damit sie möglichst schnell stubenrein werden, zerren manche frischgebackenen Hundebesitzer die kleinen, noch sehr empfindlichen Tiere durch den Schnee. Das kann mit bösen Erkältungen oder einer Lungenentzündung enden." Die beste Zeit, sich einen jungen Hund ins Haus zu holen, sei das Frühjahr. "Dann macht es auch mehr Spaß, draußen mit dem Hund herumzutollen", sagt McCreight und verweist auf die Tierheime, in denen recht häufig schon bereits stubenreine junge Vierbeiner sehnsüchtig auf ein neues Herrchen oder Frauchen warten.

Blinde haben ein Anrecht auf einen Blindenhund

Sowohl das Sozialgericht Aachen als auch in zweiter Instanz das Landessozialgericht Stuttgart entschieden unabhängig voneinander, dass die Krankenkassen im entsprechenden Rechtsstreit die Kosten für die Ausbildung eines Blindenhundes – zirka 20.000 Euro – zu tragen hätten. Der Hund biete den Menschen mehr Sicherheit als der Blindenstock, auch eine ständige Begleitung durch Dritte sei offensichtlich nicht zumutbar, so die Gerichte.
Die Ausbildung eines Hundes zum Blindenhund ist teuer. Etwas 20.000 Euro werden dafür veranschlagt. Die Krankenkasse und das Sozialgericht Karlsruhe hatten den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass es günstigere Alternativen gäbe und man mit dem Stock gut klar kommen kann.

Ein Blindenhund sucht wunschgemäß Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze (z.B. in Bus oder Bahn) und vieles mehr. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt. Der Hund muss auch Hindernisse anzeigen und umgehen, die für ihn selbst keine sind. “Eine enorme Leistung des Tieres, die durch den Blindenstock in keinster Weise zu ersetzen sind.”, begrüßt Philip McCreight das Urteil.

Tasso e.V.

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Bundesgerichtshof pro Haustiere

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 13. November 2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06) den Weg für die Tierhaltung in Mietwohnungen entschieden erleichtert. Danach ist eine Klausel, nach der jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, unwirksam. Kleintiere gehören laut Gericht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Demzufolge müssen Mieter künftig nicht mehr die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn sie diese halten wollen. Beim Halten von Hunden und Katzen steht hingegen die Abwägung aller Interessen im Vordergrund. Laut Auffassung des Deutschen Mieterbundes bestätigte der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil allerdings eine Entscheidung von 1993, wonach das Halten von Haustieren nicht grundsätzlich verboten werden darf. Exotische Tiere wie Schlagen, Affen, Spinnen gelten übrigens nicht als Haustiere. Ihre Haltung in der Wohnung ist daher verboten. “Das beste ist nach wie vor, Hund oder Katze mit in den Mietvertrag aufzunehmen, um eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen.”, empfiehlt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

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