Sonntag, 24. Juni 2007

Nürnberg: Hochpathogenes Vogelgrippe-Virus endgültig bestätigt

Nürnberg (aho) - Bei drei der in Nürnberg gefundenen toten Wildvögel ist die auch für Menschen gefährliche Variante des Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden. Das ergaben Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems, wie Katja Günther vom Gesundheitsamt Nürnberg der Presse mitteilte.

-----------------------------------------------------------
(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE
WWW: http://www.animal-health-online.de
E-Mail: drms@animal-health-online.de

Samstag, 23. Juni 2007

H5N1 in Nürnberg +++ Weitere tote Wasservögel +++ Sperrbezirk

Nürnberg (aho) - Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat am heutigen Samstag, 23. Juni 2007, bei weiteren tot aufgefundenen Wasservögeln eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt. Es handelt sich dabei um drei weitere Schwäne und eine Wildente, die am Wöhrder See verendeten, und um eine Wildgans, die tot am Silbersee aufgefunden wurde. Insgesamt besteht nun bei sieben im Nürnberger Stadtgebiet sichergestellten Wildvögeln eine Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus". Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth werden als Vorsichtsmaßnahme einen Sperrbezirk um die betroffenen Gebiete einrichten und das Nürnberger Stadtgebiet als Beobachtungsgebiet ausweisen.

Die Kadaver wurden zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems gesandt, um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben aufgrund der weiteren Funde Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. An den betroffenen Gewässern wurden Warnschilder aufgestellt. Die Umgebung wird regelmäßig auf verendete Wildvögel hin kontrolliert. Es wird ein Sperrbezirk von vier Kilometern Radius und eine Beobachtungszone von zehn Kilometern Radius um die Fundorte eingerichtet und mit Schildern gekennzeichnet.

Der Grenzverlauf des Sperrbezirks ist entlang der Straßen Am Tiergarten, Zum Steigacker, Rehhofstraße, Im Weller, Bacher Straße, Olgastraße, B14, Günthersbühler Straße, Bayreuther Straße, Bierweg, Marienbergstraße, Erlanger Straße, Nordwestring B4R, Nopitschstraße, Ulmenstraße, Frankenstraße, Katzwangerstraße, Julius Lößmannstraße, Trierer Straße, Zollhausstraße, Breslauer Straße, Regensburger
Straße.

Im Sperrbezirk (4 km) gilt ab 23. Juni 2007 21 Tage lang das Verbot des Verbringens der von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten stammenden tierischen Nebenprodukte aus Vogelhaltungen, das Verbot des Verbringens von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten und Bruteiern aus einer Vogelhaltung, von frischem Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder von Federwild aus dem Sperrbezirk. Dies gilt nicht für Fleisch und Fleischzubereitungen, die im Einzelhandel an Verbraucher abgegeben worden sind.

Tierhalter sind zur Sicherstellung verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen zur Aufstockung des Wildbestandes
nicht freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden.

Ein innerhalb eines Sperrbezirk gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem oder an dem Geflügel gehalten wird, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt nicht für den Stall oder sonstige Standorte betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.

Im Beobachtungsgebiet (Radius 10 Kilometer) gilt für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes: In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden. Für die Dauer von 30 Tagen darf Federwild nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden. Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Hunde und Katzen

Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Die Halter haben dies jederzeit sicherzustellen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet werden.

Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen frei umherlaufen.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Betroffene Vögel scheiden die Viren mit Körpersekreten aus, am höchsten ist die Konzentration im Kot. Menschen können den Erreger durch Einatmen kotverunreinigter Staubpartikel oder durch eine Schmierinfektion über
die Hände aufnehmen.

Bei den meisten menschlichen Erkrankungen, die hauptsächlich in Asien auftraten, waren bisher nur Personen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Hausgeflügel betroffen. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE
WWW: http://www.animal-health-online.de
E-Mail: drms@animal-health-online.de

H5N1-Vogelgrippeverdacht bei toten Schwänen in Nürnberg +++ Hunde anleinen

Nürnberg / Erlangen (aho) - Bei zwei Schwänen, die am vergangenen Dienstag, 19. Juni 2007, in Nürnberg am Wöhrder See tot aufgefunden wurden, besteht der Verdacht einer Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus", dem H5N1-Virus. Das hat das Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen heute mitgeteilt. Um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt, wurden die Kadaver zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems geschickt. Mit einem Ergebnis ist im Laufe des Wochenendes zu rechnen. Wenn es sich um den hoch pathogenen Virus handelt, müssen weitere Schritte eingeleitet werden.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben für den Fall, dass die Tierkrankheit abermals im Stadtgebiet auftritt, vorgesorgt und bereits die Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. Die Veterinäre haben heute die betroffenen Bereiche des Wöhrder Sees untersucht. Eine nach der Verordnung erforderliche Risikobewertung hat ergeben, dass vorläufig keine Gefahr einer Ausbreitung des Virus besteht. Im Gegensatz zum letzten Jahr wird deshalb vorerst auf die Festlegung von Restriktionsgebieten (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) abgesehen. Sollte sich die Lage und Risikoeinschätzung aus Sicht der Veterinäre dagegen verschlimmern, muss mit diesen Maßnahmen gerechnet werden.

Die Umgebung wird auch am Wochenende regelmäßig auf verendete Wasservögel hin kontrolliert und zur Untersuchung zum LGL gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger werden zusätzlich gebeten, Kadaver von Wasservögeln der Polizei unter der Telefonnummer 110 zu melden.

Die Berufsfeuerwehr hat von Januar bis April 2007 in insgesamt 35 Einsätzen 118 verendete Wasservögel geborgen und zur Untersuchung auf den H5N1-Virus an das LGL geschickt. Bislang waren alle Ergebnisse negativ.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

Freitag, 22. Juni 2007

Sieg für Tierschützer

EU beschließt europaweites Handelsverbot für Hunde- und Katzenfelle

Das EU-Parlament hat gestern ein lückenloses Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen innerhalb der Länder der EU beschlossen. Das Verbot bezieht sich auf alle Felle, auch solche, die nicht von Pelzfarmen stammen. Die EU-Kommission sah ursprünglich eine Ausnahmeregelung für Felle vor, die nicht aus Pelzfarmen stammten. “Damit wäre es einfach gewesen, das Verbot zu umgehen und der Handel hätte weiter floriert.”, so Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

In Asien werden jährlich über zwei Millionen Hunde und Katzen nur wegen ihres Fells auf brutalste Weise getötet. Da es in den USA und in Australien bereits seit längerer Zeit Handelsverbote für Hunde- und Katzenfelle gibt, war die EU jahrelang Hauptabnehmer der Felle. Diese wurden zu Pelzbesatz oder Spielzeug weiterverarbeitet.

In Deutschland ist die Situation äußerst paradox. Einer Umfrage zufolge sprechen sich 88% der Deutschen für ein vollständiges Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen aus. Andererseits war Deutschland innerhalb der EU Hauptabnehmer dieser asiatischen Produkte. Wegen der mangelnden Kennzeichnungspflicht war dem Verbraucher oft nicht bewusst, dass es sich nicht um Kunstpelz handelte.

“Das Verbot ist ein sehr wichtiger Meilenstein für den Tierschutz. Jetzt müssen entsprechende Kontrollmaßnahmen für die Einhaltung der neuen Bestimmung sorgen.”, so Philip McCreight weiter.

TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany
Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400
eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net

Donnerstag, 21. Juni 2007

Das Veterinäramt Duisburg informiert: Urlaub mit Hund, Katze & Co

Duisburg (aho) - In der Urlaubszeit sollen mit den Besitzern oft auch Hund, Katze & Co auf große Reise. Seit 2004 muss dann im Ausland ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird von Tierarztpraxen ausgestellt. Eine Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung sowie eine gültige Tollwutimpfung sind die Voraussetzung für das Verreisen in EU-Mitgliedstaaten. Hierauf weist noch einmal das Veterinäramt der Stadt Würzburg hin.

Ausnahmen gibt es für die Länder Irland, Malta, Schweden und Großbritannien - hier sind zusätzlich eine Blutuntersuchung und eine Parasitenbehandlung erforderlich. Sollte der Urlaub in einen Nicht-EU-Staat geplant sein, müssen die nationalen Einreisebestimmungen der Länder beachtet werden. Informationen gibt es bei den Konsulaten der jeweiligen Länder. Wichtig ist, dass bei Ländern mit einem unbekannten Tollwutstatus für die Wiedereinreise in die EU eine Blutuntersuchung erforderlich ist, die vor Abreise durchzuführen ist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt nach den erforderlichen Fristen, mahnt das Veterinäramt.

Nur bei wenigen Ländern sind noch amtstierärztliche Bescheinigungen erforderlich.

-----------------------------------------------------------
(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE
WWW: http://www.animal-health-online.de
E-Mail: drms@animal-health-online.de

Mittwoch, 20. Juni 2007

500.000 ausgesetzte Vierbeiner jährlich

Bello und Stubentiger als Wegwerfartikel?

Bonn (aho) - Die Schildkröte ist den Kindern zu langweilig, der unerwartete Katzennachwuchs macht viel Arbeit, aus dem süßen Hundewelpen wurde ein ungestümer Rüde: Mehr als eine halbe Million Haustiere werden jedes Jahr in Deutschland ausgesetzt, meist kurz vor der Ferienzeit, die bereits Ende Juni in Nordrhein-Westfalen beginnt. Dies teilte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute in Bonn mit und appellierte an Tierhalter, vor dem Urlaub eine geeignete Unterkunft für ihren Vierbeiner zu organisieren.

Viele verstoßene Haustiere verenden qualvoll auf Straßen, an Raststätten oder im Wald. "Dieses verantwortungslose Vorgehen verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden", so DJV-Präsident Jochen Borchert. Das Leid ende aber nicht an der Straße, betonte Borchert. Ausgesetzte Vierbeiner übten in der Natur einen enormen Räuberdruck auf Singvögel oder Kleinsäuger aus. Beispiel Katzen: Mehr als zwei Millionen verwilderte Stubentiger gibt es inzwischen in Deutschland. Diese töten allein in der Brut- und Aufzuchtzeit von April bis August etwa eine Million Kaninchen und Hasen sowie sechs Millionen Singvögel. Diese Zahlen basieren auf wissenschaftlichen Ergebnissen von über einem Dutzend seriöser Studien, die der DJV ausgewertet hat.

Ausgesetzte Hunde töten im Überlebenskampf auch größere Wildtiere. Besonders anfällig gegen Attacken sind junge wehrlose Rehkitze, die in den nächsten Wochen in Wald und Flur zur Welt kommen, so der DJV.

-----------------------------------------------------------
(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE
WWW: http://www.animal-health-online.de
E-Mail: drms@animal-health-online.de

Artenschutzkonferenz in Den Haag beendet

Ergebnisse hinter den Erwartungen - Tasso Newsletter

Die Ergebnisse der Montag in Den Haag zu Ende gegangenen Artenschutzkonferenz sind für die meisten Tierschützer nur bedingt zufriedenstellend. Zwar wurden für einige Arten große Erfolge erzielt, andere Vorhaben scheiterten jedoch. Der Schwerpunkt der internationalen Konferenz war der Handel mit Elfenbein. Nach offensichtlich heftigem Tauziehen einigten sich die afrikanischen Länder auf einen Kompromiss. Danach dürfen Namibia, Botswana, Südafrika und Simbabwe ihre aktuellen Elfenbeinvorräte verkaufen. Danach ist ein neunjähriges Moratorium vereinbart. Tierschützer hatten eine generelle Absage an den Elfenbeinhandel erwartet.

Dafür wurde – zum ersten Mal seit 30 Jahren – ein absolutes Handelsverbot für fünf Affenarten – darunter die Plumploris, kleine nachtaktive Affen aus Südostasien – beschlossen. Japan scheiterte mit seinem Versuch, die Walfangquoten zu lockern. Ein weiterer Sieg für Tierschützer!

Der Handel mit Sägefischen ist zukünftig verboten, Europäische Aale und Rote Edelkorallen dürfen zumindest nur noch begrenzt gehandelt werden.

Der Versuch, den Handel mit Tropenhölzern aus Lateinamerika zu kontrollieren, scheiterte leider am Widerstand der Herkunftsländer. Diese wollen in Zukunft selbst für eine Kontrolle sorgen.

Alles in allem scheint die Artenschutzkonferenz in zunehmendem Maße zu sehr von politischen und ökonomischen Interessenskonflikten geprägt zu sein, anstatt sich um die eigentlichen Themen rund um den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu kümmern, so das Resultat von PRO WILDLIFE.

TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany
Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400
eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net



Montag, 11. Juni 2007

Was dem Hund hilft, kann für Katzen tödlich sein

Tasso-Newsletter

Manche der bei Hunden wirksamen Spot-on Präparate gegen Parasiten könnten für Katzen lebensgefährlich sein. Der in den Mitteln enthaltene Wirkstoff Permethrin kann von Katzen offensichtlich nicht abgebaut werden, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin.
Allein in den letzen 2 Jahren seien rund 50 Katzen daran erkrankt. Die Hälfte der Tiere starb an der falschen Behandlung. Zu den für Katzen ungeeigneten Produkten gehöre Exspot, Advantix spot on für Hunde, Preventic Spot on und Fleetic spot on, so der BVL.

eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net