Samstag, 23. Juni 2007

H5N1 in Nürnberg +++ Weitere tote Wasservögel +++ Sperrbezirk

Nürnberg (aho) - Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat am heutigen Samstag, 23. Juni 2007, bei weiteren tot aufgefundenen Wasservögeln eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt. Es handelt sich dabei um drei weitere Schwäne und eine Wildente, die am Wöhrder See verendeten, und um eine Wildgans, die tot am Silbersee aufgefunden wurde. Insgesamt besteht nun bei sieben im Nürnberger Stadtgebiet sichergestellten Wildvögeln eine Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus". Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth werden als Vorsichtsmaßnahme einen Sperrbezirk um die betroffenen Gebiete einrichten und das Nürnberger Stadtgebiet als Beobachtungsgebiet ausweisen.

Die Kadaver wurden zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems gesandt, um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben aufgrund der weiteren Funde Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. An den betroffenen Gewässern wurden Warnschilder aufgestellt. Die Umgebung wird regelmäßig auf verendete Wildvögel hin kontrolliert. Es wird ein Sperrbezirk von vier Kilometern Radius und eine Beobachtungszone von zehn Kilometern Radius um die Fundorte eingerichtet und mit Schildern gekennzeichnet.

Der Grenzverlauf des Sperrbezirks ist entlang der Straßen Am Tiergarten, Zum Steigacker, Rehhofstraße, Im Weller, Bacher Straße, Olgastraße, B14, Günthersbühler Straße, Bayreuther Straße, Bierweg, Marienbergstraße, Erlanger Straße, Nordwestring B4R, Nopitschstraße, Ulmenstraße, Frankenstraße, Katzwangerstraße, Julius Lößmannstraße, Trierer Straße, Zollhausstraße, Breslauer Straße, Regensburger
Straße.

Im Sperrbezirk (4 km) gilt ab 23. Juni 2007 21 Tage lang das Verbot des Verbringens der von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten stammenden tierischen Nebenprodukte aus Vogelhaltungen, das Verbot des Verbringens von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten und Bruteiern aus einer Vogelhaltung, von frischem Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder von Federwild aus dem Sperrbezirk. Dies gilt nicht für Fleisch und Fleischzubereitungen, die im Einzelhandel an Verbraucher abgegeben worden sind.

Tierhalter sind zur Sicherstellung verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen zur Aufstockung des Wildbestandes
nicht freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden.

Ein innerhalb eines Sperrbezirk gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem oder an dem Geflügel gehalten wird, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt nicht für den Stall oder sonstige Standorte betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.

Im Beobachtungsgebiet (Radius 10 Kilometer) gilt für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes: In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden. Für die Dauer von 30 Tagen darf Federwild nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden. Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Hunde und Katzen

Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Die Halter haben dies jederzeit sicherzustellen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet werden.

Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen frei umherlaufen.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Betroffene Vögel scheiden die Viren mit Körpersekreten aus, am höchsten ist die Konzentration im Kot. Menschen können den Erreger durch Einatmen kotverunreinigter Staubpartikel oder durch eine Schmierinfektion über
die Hände aufnehmen.

Bei den meisten menschlichen Erkrankungen, die hauptsächlich in Asien auftraten, waren bisher nur Personen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Hausgeflügel betroffen. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

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