Samstag, 23. Juni 2007

H5N1-Vogelgrippeverdacht bei toten Schwänen in Nürnberg +++ Hunde anleinen

Nürnberg / Erlangen (aho) - Bei zwei Schwänen, die am vergangenen Dienstag, 19. Juni 2007, in Nürnberg am Wöhrder See tot aufgefunden wurden, besteht der Verdacht einer Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus", dem H5N1-Virus. Das hat das Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen heute mitgeteilt. Um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt, wurden die Kadaver zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems geschickt. Mit einem Ergebnis ist im Laufe des Wochenendes zu rechnen. Wenn es sich um den hoch pathogenen Virus handelt, müssen weitere Schritte eingeleitet werden.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben für den Fall, dass die Tierkrankheit abermals im Stadtgebiet auftritt, vorgesorgt und bereits die Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. Die Veterinäre haben heute die betroffenen Bereiche des Wöhrder Sees untersucht. Eine nach der Verordnung erforderliche Risikobewertung hat ergeben, dass vorläufig keine Gefahr einer Ausbreitung des Virus besteht. Im Gegensatz zum letzten Jahr wird deshalb vorerst auf die Festlegung von Restriktionsgebieten (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) abgesehen. Sollte sich die Lage und Risikoeinschätzung aus Sicht der Veterinäre dagegen verschlimmern, muss mit diesen Maßnahmen gerechnet werden.

Die Umgebung wird auch am Wochenende regelmäßig auf verendete Wasservögel hin kontrolliert und zur Untersuchung zum LGL gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger werden zusätzlich gebeten, Kadaver von Wasservögeln der Polizei unter der Telefonnummer 110 zu melden.

Die Berufsfeuerwehr hat von Januar bis April 2007 in insgesamt 35 Einsätzen 118 verendete Wasservögel geborgen und zur Untersuchung auf den H5N1-Virus an das LGL geschickt. Bislang waren alle Ergebnisse negativ.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

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