Erfurt (aho/lme) - Wie die Stadt Erfurt jetzt der Presse mitteilte, wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Tiere des Thüringer Zooparks Erfurt ohne die erforderliche Genehmigung mit einem Bolzenschussgerät getötet, teils zum Verzehr freigegeben und veräußert. Der Sachverhalt kam im Rahmen von Personalgesprächen nach einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ans Tageslicht.
"Der Tierschutz liegt mir sehr am Herzen. Das Tierschutzgesetz bezieht sich auf die Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier und zielt darauf ab, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Für eine Institution wie den Thüringer Zoopark Erfurt, die sich der artgerechten Haltung und Zucht verschrieben hat, sollte dies insbesondere gelten", kommentiert Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein.
Der Oberbürgermeister erstattete umgehend Strafanzeige gegen die handelnden Personen. Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine Angaben zu möglichen Hintergründen und den betreffenden Zooparkmitarbeitern gemacht werden.
Allerdings, so versichert Andreas Bausewein, könne er den Erfurtern garantieren, dass alles daran gesetzt wird, den Fall restlos aufzuklären und die Bevölkerung in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zu gegeben Zeitpunkt zu informieren.
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Mittwoch, 18. Juli 2007
Zoo Erfurt: Zootiere ohne Genehmigung geschlachtet, Fleisch verkauft
Dienstag, 17. Juli 2007
Wer Tiere aussetzt, riskiert Bußgeld oder Gefängnis
Leer (aho) - Gerade zu Beginn der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass Haustiere einfach ausgesetzt werden. Manche Zeitgenossen stellen ihre Katze, manchmal auch gleich mehrere, anderen Menschen im Karton vor die Haustür. Auf diese Weise kommen besonders solche Menschen zu neuen Haustieren, die als Tierliebhaber bekannt sind, weiß Dr. Hans-Jürgen Salge vom Veterinäramt in Leer zu berichten. Dabei ist das Aussetzen von Tieren alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Wer Tiere einfach aussetzt, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Wenn festgestellt wird, dass die Tiere erheblich leiden mussten oder an den Folgen verendet sind, droht nach dem Tierschutzgesetz eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis. Haustiere sollten, wenn sie während der Urlaubszeit nicht anders versorgt werden können, in eine Tierpension gegeben oder notfalls bei den Tierheimen abgegeben werden. Einige Tierheime nehmen gegen eine Kostenerstattung die Tiere auch vorübergehend in Pflege.
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Zeitung: Tiertrainerin soll Dressurpferde mit Sporen und Gerte gequält haben
Hamburg / Norderstedt (aho) � Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen die 59-Jährige Pferdetrainerin Christine W. Sie soll nach Medienberichten auf dem Reiterhof Immenhorst in Norderstedt zwischen September 2006 und März dieses Jahres in sechs Fällen Dressurpferde erheblich malträtiert haben. Dabei soll es sich um Tiere gehandelt haben, die nicht ihr selbst gehörten. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, soll ein mit versteckter Kamera gedrehtes Video belegen, dass Pferdetrainerin Christine W. ein Dressurpferd mit Sporen und Gerte hart anfasst - Experten meinen: zu hart. Am 2. Juli wurde das von Frau W. gemietete Wohnhaus durchsucht - eine Reetdachvilla nahe dem Reiterhof, bestätigte Oberstaatsanwalt Uwe Wick, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel gegenüber der Zeitung.
Bereits gehandelt hat nach Abendblatt-Informationen auch das Ordnungsamt und gegen Christine W. ein Verbot verhängt, mit Tieren umzugehen - faktisch ein Berufsverbot für die hauptberufliche Pferdetrainerin.
Die Pferdetrainerin ist in Reiterkreisen keine Unbekannte. Sie trägt das Goldene Reiterabzeichen, das höchste Leistungsabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Der Fall hat deshalb in der Reiterszene in und um Hamburg für Wirbel gesorgt.
Der Geschäftsführer des Pferdesportverbands Schleswig-Holstein Dieter Stut hat sich bereits von den Trainingsmethoden distanziert: "Als Verband lehnen wir derartige tierquälerische Methoden strikt ab. Sie widersprechen unseren Richtlinien." Stut kündigte im Gespräch mit der Zeitung an, zunächst das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten und dann vom Verband aus gegebenenfalls selbst tätig zu werden.
Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, läuft bereits ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel wegen Tierquälerei gegen die Pferdetrainerin. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Plön steht noch aus. Ebenfalls in sechs Fällen sollen demnach Dressurpferde in der Obhut von Christine W. erhebliche Schmerzen erlitten haben. Schauplatz damals: das malerische Gut Nehmten am Plöner See.
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Lebensmittelvergiftung: Die Katze war�s!
München (aholme) - Eine nicht näher zu definierende Zahl von Lebensmittelinfektionen beim Menschen resultiert aus dem engen Zusammenleben mit Haustieren. Das Editorial des aktuellen EU.L.EN - Spiegel [1] beleuchtet die Zusammenhänge.
Links
[1] http://www.das-eule.de/eulenspiegel0207_editorial.html
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Studie: 40 bis 60 Hunde finanzieren einen Arbeitsplatz
Göttingen (aho)Wissenschaftler des Volkswirtschaftlichen Seminars der Universität Göttingen haben in der Studie "Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland" die wirtschaftliche Bedeutung der Hundehaltung in Deutschland untersucht. Sie kommen zu bemerkenswerten Ergebnissen. Hier einige davon:
700 Millionen Euro Umsatz entstehen in deutschen Tierarztpraxen bei der Betreuung und Behandlung von Hunden. Die Arbeitsplätze von 15.000 Tierärzten und Helfern hängen direkt am Hund. Der Umsatz für Hunde-Arzneimittel beträgt rund 150 Millionen Euro, der Aufwand in Tierheimen liegt bei 70 Millionen.
Zwei der fünf Millionen Hunde in Deutschland sind haftpflichtversichert, bei Prämien zwischen 50 und 120 Euro pro Jahr nimmt die Versicherungswirtschaft so 100 bis 240 Millionen Euro ein.
Hundesalons setzen 50 Millionen Euro jährlich um, Hundepensionen 14 Millionen Euro.
Die Gemeinden streichen jährlich 220 Millionen Euro Hundesteuer ein. Ihre Ausgaben für die Beseitigung "negativer Begleiterscheinungen der Hundehaltung" machen aber nur einen Bruchteil der Summe aus.
40 bis 60 Hunde "finanzieren" einen Arbeitsplatz.
Die Ausgaben in Zusammenhang mit der Hundehaltung haben einen Anteil von 0,22 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Das entspricht einem Fünftel des Beitrags der Landwirtschaft.
Hundehaltung verbessert die Gesundheit und reduziert so die gesamtwirtschaftlichen Gesundheitskosten um mehr als zwei Milliarden Euro, das sind 0,875 der Gesamtaufwendungen.
Hunde erbringen als Polizeihunde, Rettungshunde, Blindenhunde und Therapiehunde vielfältige ökonomische Leistungen für die Gesellschaft, in dem sie entsprechende Kosten vermeiden helfen.
Die Studie steht hier als PDF zur Verfügung [1]
Links
[1] http://wwwuser.gwdg.de/~lstohr/Aktuelles/BetrachtungHundehaltung.pdf
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Sonntag, 24. Juni 2007
Nürnberg: Hochpathogenes Vogelgrippe-Virus endgültig bestätigt
Nürnberg (aho) - Bei drei der in Nürnberg gefundenen toten Wildvögel ist die auch für Menschen gefährliche Variante des Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden. Das ergaben Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems, wie Katja Günther vom Gesundheitsamt Nürnberg der Presse mitteilte.
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E-Mail: drms@animal-health-online.de
Samstag, 23. Juni 2007
H5N1 in Nürnberg +++ Weitere tote Wasservögel +++ Sperrbezirk
Nürnberg (aho) - Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat am heutigen Samstag, 23. Juni 2007, bei weiteren tot aufgefundenen Wasservögeln eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt. Es handelt sich dabei um drei weitere Schwäne und eine Wildente, die am Wöhrder See verendeten, und um eine Wildgans, die tot am Silbersee aufgefunden wurde. Insgesamt besteht nun bei sieben im Nürnberger Stadtgebiet sichergestellten Wildvögeln eine Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus". Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth werden als Vorsichtsmaßnahme einen Sperrbezirk um die betroffenen Gebiete einrichten und das Nürnberger Stadtgebiet als Beobachtungsgebiet ausweisen.
Die Kadaver wurden zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems gesandt, um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt.
Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben aufgrund der weiteren Funde Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. An den betroffenen Gewässern wurden Warnschilder aufgestellt. Die Umgebung wird regelmäßig auf verendete Wildvögel hin kontrolliert. Es wird ein Sperrbezirk von vier Kilometern Radius und eine Beobachtungszone von zehn Kilometern Radius um die Fundorte eingerichtet und mit Schildern gekennzeichnet.
Der Grenzverlauf des Sperrbezirks ist entlang der Straßen Am Tiergarten, Zum Steigacker, Rehhofstraße, Im Weller, Bacher Straße, Olgastraße, B14, Günthersbühler Straße, Bayreuther Straße, Bierweg, Marienbergstraße, Erlanger Straße, Nordwestring B4R, Nopitschstraße, Ulmenstraße, Frankenstraße, Katzwangerstraße, Julius Lößmannstraße, Trierer Straße, Zollhausstraße, Breslauer Straße, Regensburger
Straße.
Im Sperrbezirk (4 km) gilt ab 23. Juni 2007 21 Tage lang das Verbot des Verbringens der von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten stammenden tierischen Nebenprodukte aus Vogelhaltungen, das Verbot des Verbringens von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten und Bruteiern aus einer Vogelhaltung, von frischem Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder von Federwild aus dem Sperrbezirk. Dies gilt nicht für Fleisch und Fleischzubereitungen, die im Einzelhandel an Verbraucher abgegeben worden sind.
Tierhalter sind zur Sicherstellung verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen zur Aufstockung des Wildbestandes
nicht freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden.
Ein innerhalb eines Sperrbezirk gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem oder an dem Geflügel gehalten wird, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt nicht für den Stall oder sonstige Standorte betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.
Im Beobachtungsgebiet (Radius 10 Kilometer) gilt für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes: In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden. Für die Dauer von 30 Tagen darf Federwild nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden. Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
Hunde und Katzen
Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Die Halter haben dies jederzeit sicherzustellen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet werden.
Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen frei umherlaufen.
Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Betroffene Vögel scheiden die Viren mit Körpersekreten aus, am höchsten ist die Konzentration im Kot. Menschen können den Erreger durch Einatmen kotverunreinigter Staubpartikel oder durch eine Schmierinfektion über
die Hände aufnehmen.
Bei den meisten menschlichen Erkrankungen, die hauptsächlich in Asien auftraten, waren bisher nur Personen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Hausgeflügel betroffen. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.
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E-Mail: drms@animal-health-online.de
Die Kadaver wurden zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems gesandt, um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt.
Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben aufgrund der weiteren Funde Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. An den betroffenen Gewässern wurden Warnschilder aufgestellt. Die Umgebung wird regelmäßig auf verendete Wildvögel hin kontrolliert. Es wird ein Sperrbezirk von vier Kilometern Radius und eine Beobachtungszone von zehn Kilometern Radius um die Fundorte eingerichtet und mit Schildern gekennzeichnet.
Der Grenzverlauf des Sperrbezirks ist entlang der Straßen Am Tiergarten, Zum Steigacker, Rehhofstraße, Im Weller, Bacher Straße, Olgastraße, B14, Günthersbühler Straße, Bayreuther Straße, Bierweg, Marienbergstraße, Erlanger Straße, Nordwestring B4R, Nopitschstraße, Ulmenstraße, Frankenstraße, Katzwangerstraße, Julius Lößmannstraße, Trierer Straße, Zollhausstraße, Breslauer Straße, Regensburger
Straße.
Im Sperrbezirk (4 km) gilt ab 23. Juni 2007 21 Tage lang das Verbot des Verbringens der von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten stammenden tierischen Nebenprodukte aus Vogelhaltungen, das Verbot des Verbringens von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten und Bruteiern aus einer Vogelhaltung, von frischem Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder von Federwild aus dem Sperrbezirk. Dies gilt nicht für Fleisch und Fleischzubereitungen, die im Einzelhandel an Verbraucher abgegeben worden sind.
Tierhalter sind zur Sicherstellung verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen zur Aufstockung des Wildbestandes
nicht freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden.
Ein innerhalb eines Sperrbezirk gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem oder an dem Geflügel gehalten wird, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt nicht für den Stall oder sonstige Standorte betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.
Im Beobachtungsgebiet (Radius 10 Kilometer) gilt für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes: In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden. Für die Dauer von 30 Tagen darf Federwild nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden. Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
Hunde und Katzen
Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Die Halter haben dies jederzeit sicherzustellen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet werden.
Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen frei umherlaufen.
Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Betroffene Vögel scheiden die Viren mit Körpersekreten aus, am höchsten ist die Konzentration im Kot. Menschen können den Erreger durch Einatmen kotverunreinigter Staubpartikel oder durch eine Schmierinfektion über
die Hände aufnehmen.
Bei den meisten menschlichen Erkrankungen, die hauptsächlich in Asien auftraten, waren bisher nur Personen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Hausgeflügel betroffen. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.
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