skip to main  |
      skip to sidebar
          
        
          
        
Bundesgerichtshof pro Haustiere
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 13.   November 2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06) den Weg für die Tierhaltung in   Mietwohnungen entschieden erleichtert. Danach ist eine Klausel, nach der    jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen von der   Zustimmung des Vermieters abhängig ist, unwirksam. Kleintiere gehören laut   Gericht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Demzufolge müssen   Mieter künftig nicht mehr die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn sie   diese halten wollen. Beim Halten von Hunden und Katzen steht hingegen die   Abwägung aller Interessen im Vordergrund. Laut Auffassung des Deutschen   Mieterbundes bestätigte der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil allerdings   eine Entscheidung von 1993, wonach das Halten von Haustieren nicht   grundsätzlich verboten werden darf. Exotische Tiere wie Schlagen, Affen,   Spinnen gelten übrigens nicht als Haustiere. Ihre Haltung in der Wohnung ist   daher verboten. “Das beste ist nach wie vor, Hund oder Katze mit in den   Mietvertrag aufzunehmen, um eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen.”, empfiehlt   Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V.
TASSO e.V.
eMail: newsletter@tasso.net ●   HomePage: www.tasso.net  
    
 
 
 
          
      
 
  
 
 
 
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen