Samstag, 24. November 2007

TASSO warnt vor unüberlegten tierischen Weihnachtsgeschenken

Vor allem Hundewelpen und Katzenkinder gehören nicht unter den Christbaum

Alle Jahre wieder sehen sich Tierheime mit einer Flut von Vierbeinern konfrontiert, deren Besitzerwechsel erst wenige Wochen zurückliegt. Dabei handelt es sich um Weihnachtsgeschenke für Kinder, überwiegend kleine Hunde und Katzen, oft auch Meerschweinchen und Hamster. Nach der anfänglichen Freude über das "Spielzeug" vergeht den Beschenkten offenbar recht schnell die Lust am neuen Hausgenossen, mutmaßt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale im hessischen Hattersheim. "Ein Haustier bringt auch Verantwortung mit sich", so der Tierschützer. "Auf der Tagesordnung stehen nicht nur Kuscheln, Schmusen und Streicheln, sondern auch regelmäßiges Gassi gehen, Saubermachen und Füttern. Manche Kinder sind damit überfordert. Wenn dann die Eltern nicht mitspielen, wird das unüberlegt geschenkte Haustier zur Belastung." Diese Einschätzung findet sich durchgängig auch bei Tierheimen in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München, wie diese auf Nachfrage bestätigten.

Philip McCreight appelliert an Eltern, Kindern keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Oder nur dann, wenn zuvor ganz klar über die notwendige Pflege und die Zuständigkeiten gesprochen wurde. "Auf Welpen unterm Christbaum sollte man aber grundsätzlich verzichten", empfiehlt McCreight. "Damit sie möglichst schnell stubenrein werden, zerren manche frischgebackenen Hundebesitzer die kleinen, noch sehr empfindlichen Tiere durch den Schnee. Das kann mit bösen Erkältungen oder einer Lungenentzündung enden." Die beste Zeit, sich einen jungen Hund ins Haus zu holen, sei das Frühjahr. "Dann macht es auch mehr Spaß, draußen mit dem Hund herumzutollen", sagt McCreight und verweist auf die Tierheime, in denen recht häufig schon bereits stubenreine junge Vierbeiner sehnsüchtig auf ein neues Herrchen oder Frauchen warten.

Blinde haben ein Anrecht auf einen Blindenhund

Sowohl das Sozialgericht Aachen als auch in zweiter Instanz das Landessozialgericht Stuttgart entschieden unabhängig voneinander, dass die Krankenkassen im entsprechenden Rechtsstreit die Kosten für die Ausbildung eines Blindenhundes – zirka 20.000 Euro – zu tragen hätten. Der Hund biete den Menschen mehr Sicherheit als der Blindenstock, auch eine ständige Begleitung durch Dritte sei offensichtlich nicht zumutbar, so die Gerichte.
Die Ausbildung eines Hundes zum Blindenhund ist teuer. Etwas 20.000 Euro werden dafür veranschlagt. Die Krankenkasse und das Sozialgericht Karlsruhe hatten den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass es günstigere Alternativen gäbe und man mit dem Stock gut klar kommen kann.

Ein Blindenhund sucht wunschgemäß Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze (z.B. in Bus oder Bahn) und vieles mehr. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt. Der Hund muss auch Hindernisse anzeigen und umgehen, die für ihn selbst keine sind. “Eine enorme Leistung des Tieres, die durch den Blindenstock in keinster Weise zu ersetzen sind.”, begrüßt Philip McCreight das Urteil.

Tasso e.V.

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Bundesgerichtshof pro Haustiere

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 13. November 2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06) den Weg für die Tierhaltung in Mietwohnungen entschieden erleichtert. Danach ist eine Klausel, nach der jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, unwirksam. Kleintiere gehören laut Gericht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Demzufolge müssen Mieter künftig nicht mehr die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn sie diese halten wollen. Beim Halten von Hunden und Katzen steht hingegen die Abwägung aller Interessen im Vordergrund. Laut Auffassung des Deutschen Mieterbundes bestätigte der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil allerdings eine Entscheidung von 1993, wonach das Halten von Haustieren nicht grundsätzlich verboten werden darf. Exotische Tiere wie Schlagen, Affen, Spinnen gelten übrigens nicht als Haustiere. Ihre Haltung in der Wohnung ist daher verboten. “Das beste ist nach wie vor, Hund oder Katze mit in den Mietvertrag aufzunehmen, um eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen.”, empfiehlt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

TASSO e.V.
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Montag, 24. September 2007

MOLOGEN AG erhält Patent für gegen Leishmaniose-Impfstoff

Berlin (aho) Das Berliner Biotech-Unternehmen MOLOGEN AG gab heute bekannt, dass das Europäische Patentamt (EPA) beabsichtigt, ein Schlüsselpatent für DNA-Vakzine gegen die Leishmaniose bei Menschen und Haustieren zu erteilen. Die Vakzine bestehen aus verschiedenen Kombinationen von MIDGE-Th1 Vektoren. Die einzelnen Vektoren kodieren dabei verschiedene Zielstrukturen (Antigene) der Erreger der Infektion. Eine der Antigen-Kombinationen ist bereits Bestandteil der MIDGE-basierten DNA-Vakzine gegen die Leishmaniose bei Haustieren, die sich in fortgeschrittener klinischer Entwicklung befindet. Die Entwicklung steht unter der Führung eines der weltweit größten veterinärpharmazeutischen Unternehmen, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde.

Im Jahr 2006 hatte die MOLOGEN AG mit einem nicht genannten US-amerikanischen veterinärpharmazeutischen Unternehmen einen weit reichenden Lizenz- und Entwicklungsvertrag für ihren MIDGE-basierten Impfstoff für Haustiere gegen die Infektionskrankheit Leishmaniose abgeschlossen. MOLOGEN plant, MIDGE-basierte Impfstoffe auch für den Einsatz im Menschen zu entwickeln. Der Impfstoff gegen Leishmaniose bildet dabei einen der Schwerpunkte.

Über MIDGE-Th1

Mit MIDGE-Th1 lassen sich hochspezifische und effiziente DNA-Impfstoffe entwickeln, die das Immunsystem so steuern, dass es bei der Bekämpfung von Infektionen den so genannten Th1-Weg einschaltet. Über den Th1-Weg bekämpft das Immunsystem Infektionserreger, die sich im Inneren der Zellen vermehren, wie dies zum Beispiel bei der Leishmaniose der Fall ist.

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Freitag, 3. August 2007

Großbritannien: 34 % der Hunde und Katzen verfettet

 +++ immer mehr Diabetes, Gelenkschäden

London (aho) - Der britische Heimtierversicherer "Sainsbury's Pet insurance" warnt vor zunehmendem Übergewicht bei britischen Hunden und Katzen. Gemäß einer Studie sind in Großbritannien 2.72 Millionen Hunde und 2.87 Katzen von Übergewicht betroffen. Dies entspricht je 34 Prozent der Hunde - und Katzenpopulation. Gründe hierfür sind laut "Sainsbury's Pet insurance" das Überfüttern der Tiere und mangelnde Bewegung. Die Versicherungsgesellschaft weist auf die dramatischen Folgen für die Tiergesundheit hin: Diabetes, Gelenkschäden und einer ganzen Reihe von Erkrankungen, die langwierige tierärztliche Therapien nach sich ziehen. Claire Moyles, Managerin bei "Sainsbury�s Pet Insurance" beklagt, dass viele Tierbesitzer ihren Lieblingen Lebensmittel und Snacks für Menschen fütterten, ohne sich möglicher Gesundheitsschäden für die Tiere bewusst zu sein. Claire Moyles warnte insbesondere vor Schokolade. Diese führe nicht nur zu Übergewicht, sondern könne auch beim Hund Herzversagen auslösen.

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Donnerstag, 2. August 2007

Wissenschaftler: Würmer machen krankheitsanfällig, Impfungen wirken ungenügend

Beltsville (aho) - Wurmparasiten beeinträchtigen die Produktion wichtiger Botenstoffe des Immunsystems wie das Interleukin (IL)-12 und Interferon-gamma. Das berichten jetzt Wissenschaftler einer Forschungseinrichtung des US - Agrarministeriums im Fachjournal "Veterinay Parasitology". Die Botenstoffe sind bei der Immunantwort und Bekämpfung von Bakterien und Viren von entscheidender Bedeutung, da durch sie verschiedene Immunzellen (Killerzellen) aktiviert werden.

Die Wissenschaftler betonen, dass aus diesem Grund auch Impfstoffe bei verwurmten Tieren (Rinder, Schweine, Katzen, Hunde) deutlich schlechter vom Immunsystem verarbeitet werden. Verwurmte Tiere sind so schlechter geschützt und infektionsanfälliger. Die Forscher fordern, diese Tatsache beim Einsatz von Impfstoffen zu berücksichtigen.


Urban JF, Steenhard NR, Solano-Aguilar GI, Dawson HD, Iweala OI, Nagler CR, Noland GS, Kumar N, Anthony RM, Shea-Donohue T, Weinstock J, Gause WC.
Infection with parasitic nematodes confounds vaccination efficacy.
Vet Parasitol. 2007 Aug 19;148(1):14-20.

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Freitag, 27. Juli 2007

Kleintierpraxis: Individuell geplante Impfungen verbessern Gesundheitsschutz

Unterschleißheim (aho) - Hunde und Katzen können und sollen jetzt noch individueller geimpft werden. Das erläuterte Dr. Hedi Görg von Intervet Deutschland GmbH im Gespräch mit AHO. "Wissenschaftler sowie praktizierende Tierärzte sind sich darüber einig, dass für jedes Tier ein individueller Impfplan erarbeitet werden sollte", so die Tierärztin im Pressegespräch. "Deshalb möchten wir die Tierärzte in der Praxis bei einer erfolgreichen Umstellung solcher Impfpläne unterstützen und dazu beitragen, dass den Tierhaltern auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und individueller Betreuung der bestmögliche Impfschutz für ihre Hunde und Katzen gewährleistet wird.

Nach jahrelanger Forschung bietet die Nobivac® Produktlinie von Intervet nun drei Jahre Schutz vor Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Tollwut und bei der Katze vor Panleukopenie. Halbjährlich bzw. jährlich wird gegen Leptospirose und Zwingerhusten geimpft. "Die Leptospirose ist eine oft unerkannte Zoonose", mahnt Tierärztin Hedi
Görg.

So gestattet es die Intervet-Impfstoffpalette, besonders gefährdete Welpen bereits ab einem Alter von drei Wochen gegen die "Infektiöse Tracheobronchitis" und ab der vierten Lebenswoche gegen "Staupe" und "Parvovirose" zu impfen. Bei geringerer Gefährdung erlauben die Impfstoffe eine Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose ab 8 Wochen. Ab 12 Wochen erfolgt dann die wichtige Booster-Impfung und die erste Tollwutimpfung. Laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des BpT (Bundesverband Praktizierender Tierärzte), die auch vom VdH (Verband für das Deutsche Hundewesen) übernommen wurde, wird dann mit 15/16 Wochen und mit 15 Monaten noch einmal komplett nachgeimpft und danach in jährlichen bzw. dreijährigem Abstand. [1]

"Die Intervet Impfstoffe für Hunde und Katzen sind damit die einzigen Impfstoffe in Deutschland, die einen individuellen Impfplan ermöglichen", so Dr. Hedi Görg im Gespräch mit AHO.

Impfungen sind der wichtigste Teil der Gesundheitsvorsorge bei Tieren und Menschen. Trotzdem sind nicht einmal die Hälfte der Hunde und Katzen in Deutschland geschützt. Tierärzte beraten zum Thema Impfungen und Gesundheitsvorsorge. [1]

Links
[1] http://www.animal-health-online.de/drms/klein/hund_katze_schema.pdf

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Mittwoch, 18. Juli 2007

Zoo Erfurt: Zootiere ohne Genehmigung geschlachtet, Fleisch verkauft

Erfurt (aho/lme) - Wie die Stadt Erfurt jetzt der Presse mitteilte,  wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Tiere des Thüringer Zooparks Erfurt ohne die erforderliche Genehmigung mit einem Bolzenschussgerät getötet, teils zum Verzehr freigegeben und veräußert. Der Sachverhalt kam im Rahmen von Personalgesprächen nach einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ans Tageslicht.

"Der Tierschutz liegt mir sehr am Herzen. Das Tierschutzgesetz bezieht sich auf die Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier und zielt darauf ab, das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Für eine Institution wie den Thüringer Zoopark Erfurt, die sich der artgerechten Haltung und Zucht verschrieben hat, sollte dies insbesondere gelten", kommentiert Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein.

Der Oberbürgermeister erstattete umgehend Strafanzeige gegen die handelnden Personen. Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine Angaben zu möglichen Hintergründen und den betreffenden Zooparkmitarbeitern gemacht werden.

Allerdings, so versichert Andreas Bausewein, könne er den Erfurtern garantieren, dass alles daran gesetzt wird, den Fall restlos aufzuklären und die Bevölkerung in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zu gegeben Zeitpunkt zu informieren.

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Dienstag, 17. Juli 2007

Wer Tiere aussetzt, riskiert Bußgeld oder Gefängnis

Leer (aho) - Gerade zu Beginn der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass Haustiere einfach ausgesetzt werden. Manche Zeitgenossen stellen ihre Katze, manchmal auch gleich mehrere, anderen Menschen im Karton vor die Haustür. Auf diese Weise kommen besonders solche Menschen zu neuen Haustieren, die als Tierliebhaber bekannt sind, weiß Dr. Hans-Jürgen Salge vom Veterinäramt in Leer zu berichten. Dabei ist das Aussetzen von Tieren alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Wer Tiere einfach aussetzt, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Wenn festgestellt wird, dass die Tiere erheblich leiden mussten oder an den Folgen verendet sind, droht nach dem Tierschutzgesetz eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis. Haustiere sollten, wenn sie während der Urlaubszeit nicht anders versorgt werden können, in eine Tierpension gegeben oder notfalls bei den Tierheimen abgegeben werden. Einige Tierheime nehmen gegen eine Kostenerstattung die Tiere auch vorübergehend in Pflege.

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Zeitung: Tiertrainerin soll Dressurpferde mit Sporen und Gerte gequält haben

Hamburg / Norderstedt (aho) � Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen die 59-Jährige Pferdetrainerin Christine W. Sie soll nach Medienberichten auf dem Reiterhof Immenhorst in Norderstedt zwischen September 2006 und März dieses Jahres in sechs Fällen Dressurpferde erheblich malträtiert haben. Dabei soll es sich um Tiere gehandelt haben, die nicht ihr selbst gehörten. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, soll ein mit versteckter Kamera gedrehtes Video belegen, dass Pferdetrainerin Christine W. ein Dressurpferd mit Sporen und Gerte hart anfasst - Experten meinen: zu hart. Am 2. Juli wurde das von Frau W. gemietete Wohnhaus durchsucht - eine Reetdachvilla nahe dem Reiterhof, bestätigte Oberstaatsanwalt Uwe Wick, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel gegenüber der Zeitung.

Bereits gehandelt hat nach Abendblatt-Informationen auch das Ordnungsamt und gegen Christine W. ein Verbot verhängt, mit Tieren umzugehen - faktisch ein Berufsverbot für die hauptberufliche Pferdetrainerin.

Die Pferdetrainerin ist in Reiterkreisen keine Unbekannte. Sie trägt das Goldene Reiterabzeichen, das höchste Leistungsabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Der Fall hat deshalb in der Reiterszene in und um Hamburg für Wirbel gesorgt.

Der Geschäftsführer des Pferdesportverbands Schleswig-Holstein Dieter Stut hat sich bereits von den Trainingsmethoden distanziert: "Als Verband lehnen wir derartige tierquälerische Methoden strikt ab. Sie widersprechen unseren Richtlinien." Stut kündigte im Gespräch mit der Zeitung an, zunächst das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten und dann vom Verband aus gegebenenfalls selbst tätig zu werden.

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, läuft bereits ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel wegen Tierquälerei gegen die Pferdetrainerin. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Plön steht noch aus. Ebenfalls in sechs Fällen sollen demnach Dressurpferde in der Obhut von Christine W. erhebliche Schmerzen erlitten haben. Schauplatz damals: das malerische Gut Nehmten am Plöner See.

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Lebensmittelvergiftung: Die Katze war�s!

München (aholme) - Eine nicht näher zu definierende Zahl von Lebensmittelinfektionen beim Menschen resultiert aus dem engen Zusammenleben mit Haustieren. Das Editorial des aktuellen EU.L.EN - Spiegel [1] beleuchtet die Zusammenhänge.

Links
[1] http://www.das-eule.de/eulenspiegel0207_editorial.html

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Studie: 40 bis 60 Hunde finanzieren einen Arbeitsplatz

Göttingen (aho)Wissenschaftler des Volkswirtschaftlichen Seminars der Universität Göttingen haben in der Studie "Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland" die wirtschaftliche Bedeutung der Hundehaltung in Deutschland untersucht. Sie kommen zu bemerkenswerten Ergebnissen. Hier einige davon:

700 Millionen Euro Umsatz entstehen in deutschen Tierarztpraxen bei der Betreuung und Behandlung von Hunden. Die Arbeitsplätze von 15.000 Tierärzten und Helfern hängen direkt am Hund. Der Umsatz für Hunde-Arzneimittel beträgt rund 150 Millionen Euro, der Aufwand in Tierheimen liegt bei 70 Millionen.

Zwei der fünf Millionen Hunde in Deutschland sind haftpflichtversichert, bei Prämien zwischen 50 und 120 Euro pro Jahr nimmt die Versicherungswirtschaft so 100 bis 240 Millionen Euro ein.

Hundesalons setzen 50 Millionen Euro jährlich um, Hundepensionen 14 Millionen Euro.

Die Gemeinden streichen jährlich 220 Millionen Euro Hundesteuer ein. Ihre Ausgaben für die Beseitigung "negativer Begleiterscheinungen der Hundehaltung" machen aber nur einen Bruchteil der Summe aus.

40 bis 60 Hunde "finanzieren" einen Arbeitsplatz.

Die Ausgaben in Zusammenhang mit der Hundehaltung haben einen Anteil von 0,22 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Das entspricht einem Fünftel des Beitrags der Landwirtschaft.

Hundehaltung verbessert die Gesundheit und reduziert so die gesamtwirtschaftlichen Gesundheitskosten um mehr als zwei Milliarden Euro, das sind 0,875 der Gesamtaufwendungen.

Hunde erbringen als Polizeihunde, Rettungshunde, Blindenhunde und Therapiehunde vielfältige ökonomische Leistungen für die Gesellschaft, in dem sie entsprechende Kosten vermeiden helfen.

Die Studie steht hier als PDF zur Verfügung [1]

Links
[1] http://wwwuser.gwdg.de/~lstohr/Aktuelles/BetrachtungHundehaltung.pdf

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Sonntag, 24. Juni 2007

Nürnberg: Hochpathogenes Vogelgrippe-Virus endgültig bestätigt

Nürnberg (aho) - Bei drei der in Nürnberg gefundenen toten Wildvögel ist die auch für Menschen gefährliche Variante des Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden. Das ergaben Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems, wie Katja Günther vom Gesundheitsamt Nürnberg der Presse mitteilte.

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Samstag, 23. Juni 2007

H5N1 in Nürnberg +++ Weitere tote Wasservögel +++ Sperrbezirk

Nürnberg (aho) - Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat am heutigen Samstag, 23. Juni 2007, bei weiteren tot aufgefundenen Wasservögeln eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt. Es handelt sich dabei um drei weitere Schwäne und eine Wildente, die am Wöhrder See verendeten, und um eine Wildgans, die tot am Silbersee aufgefunden wurde. Insgesamt besteht nun bei sieben im Nürnberger Stadtgebiet sichergestellten Wildvögeln eine Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus". Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth werden als Vorsichtsmaßnahme einen Sperrbezirk um die betroffenen Gebiete einrichten und das Nürnberger Stadtgebiet als Beobachtungsgebiet ausweisen.

Die Kadaver wurden zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems gesandt, um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben aufgrund der weiteren Funde Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. An den betroffenen Gewässern wurden Warnschilder aufgestellt. Die Umgebung wird regelmäßig auf verendete Wildvögel hin kontrolliert. Es wird ein Sperrbezirk von vier Kilometern Radius und eine Beobachtungszone von zehn Kilometern Radius um die Fundorte eingerichtet und mit Schildern gekennzeichnet.

Der Grenzverlauf des Sperrbezirks ist entlang der Straßen Am Tiergarten, Zum Steigacker, Rehhofstraße, Im Weller, Bacher Straße, Olgastraße, B14, Günthersbühler Straße, Bayreuther Straße, Bierweg, Marienbergstraße, Erlanger Straße, Nordwestring B4R, Nopitschstraße, Ulmenstraße, Frankenstraße, Katzwangerstraße, Julius Lößmannstraße, Trierer Straße, Zollhausstraße, Breslauer Straße, Regensburger
Straße.

Im Sperrbezirk (4 km) gilt ab 23. Juni 2007 21 Tage lang das Verbot des Verbringens der von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten stammenden tierischen Nebenprodukte aus Vogelhaltungen, das Verbot des Verbringens von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten und Bruteiern aus einer Vogelhaltung, von frischem Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischzubereitungen von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten oder von Federwild aus dem Sperrbezirk. Dies gilt nicht für Fleisch und Fleischzubereitungen, die im Einzelhandel an Verbraucher abgegeben worden sind.

Tierhalter sind zur Sicherstellung verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in oder an denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen zur Aufstockung des Wildbestandes
nicht freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden.

Ein innerhalb eines Sperrbezirk gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem oder an dem Geflügel gehalten wird, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt nicht für den Stall oder sonstige Standorte betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.

Im Beobachtungsgebiet (Radius 10 Kilometer) gilt für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes: In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden. Für die Dauer von 30 Tagen darf Federwild nur mit Genehmigung der Stadt Nürnberg gejagt werden. Während der ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Hunde und Katzen

Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. Die Halter haben dies jederzeit sicherzustellen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet werden.

Im Beobachtungsgebiet dürfen Hunde und Katzen frei umherlaufen.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Betroffene Vögel scheiden die Viren mit Körpersekreten aus, am höchsten ist die Konzentration im Kot. Menschen können den Erreger durch Einatmen kotverunreinigter Staubpartikel oder durch eine Schmierinfektion über
die Hände aufnehmen.

Bei den meisten menschlichen Erkrankungen, die hauptsächlich in Asien auftraten, waren bisher nur Personen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Hausgeflügel betroffen. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

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H5N1-Vogelgrippeverdacht bei toten Schwänen in Nürnberg +++ Hunde anleinen

Nürnberg / Erlangen (aho) - Bei zwei Schwänen, die am vergangenen Dienstag, 19. Juni 2007, in Nürnberg am Wöhrder See tot aufgefunden wurden, besteht der Verdacht einer Infektion mit dem "Vogelgrippe-Virus", dem H5N1-Virus. Das hat das Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen heute mitgeteilt. Um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt, wurden die Kadaver zum nationalen Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems geschickt. Mit einem Ergebnis ist im Laufe des Wochenendes zu rechnen. Wenn es sich um den hoch pathogenen Virus handelt, müssen weitere Schritte eingeleitet werden.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben für den Fall, dass die Tierkrankheit abermals im Stadtgebiet auftritt, vorgesorgt und bereits die Maßnahmen ergriffen, die nach der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. Die Veterinäre haben heute die betroffenen Bereiche des Wöhrder Sees untersucht. Eine nach der Verordnung erforderliche Risikobewertung hat ergeben, dass vorläufig keine Gefahr einer Ausbreitung des Virus besteht. Im Gegensatz zum letzten Jahr wird deshalb vorerst auf die Festlegung von Restriktionsgebieten (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) abgesehen. Sollte sich die Lage und Risikoeinschätzung aus Sicht der Veterinäre dagegen verschlimmern, muss mit diesen Maßnahmen gerechnet werden.

Die Umgebung wird auch am Wochenende regelmäßig auf verendete Wasservögel hin kontrolliert und zur Untersuchung zum LGL gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger werden zusätzlich gebeten, Kadaver von Wasservögeln der Polizei unter der Telefonnummer 110 zu melden.

Die Berufsfeuerwehr hat von Januar bis April 2007 in insgesamt 35 Einsätzen 118 verendete Wasservögel geborgen und zur Untersuchung auf den H5N1-Virus an das LGL geschickt. Bislang waren alle Ergebnisse negativ.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Um dennoch das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

Freitag, 22. Juni 2007

Sieg für Tierschützer

EU beschließt europaweites Handelsverbot für Hunde- und Katzenfelle

Das EU-Parlament hat gestern ein lückenloses Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen innerhalb der Länder der EU beschlossen. Das Verbot bezieht sich auf alle Felle, auch solche, die nicht von Pelzfarmen stammen. Die EU-Kommission sah ursprünglich eine Ausnahmeregelung für Felle vor, die nicht aus Pelzfarmen stammten. “Damit wäre es einfach gewesen, das Verbot zu umgehen und der Handel hätte weiter floriert.”, so Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V.

In Asien werden jährlich über zwei Millionen Hunde und Katzen nur wegen ihres Fells auf brutalste Weise getötet. Da es in den USA und in Australien bereits seit längerer Zeit Handelsverbote für Hunde- und Katzenfelle gibt, war die EU jahrelang Hauptabnehmer der Felle. Diese wurden zu Pelzbesatz oder Spielzeug weiterverarbeitet.

In Deutschland ist die Situation äußerst paradox. Einer Umfrage zufolge sprechen sich 88% der Deutschen für ein vollständiges Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen aus. Andererseits war Deutschland innerhalb der EU Hauptabnehmer dieser asiatischen Produkte. Wegen der mangelnden Kennzeichnungspflicht war dem Verbraucher oft nicht bewusst, dass es sich nicht um Kunstpelz handelte.

“Das Verbot ist ein sehr wichtiger Meilenstein für den Tierschutz. Jetzt müssen entsprechende Kontrollmaßnahmen für die Einhaltung der neuen Bestimmung sorgen.”, so Philip McCreight weiter.

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Donnerstag, 21. Juni 2007

Das Veterinäramt Duisburg informiert: Urlaub mit Hund, Katze & Co

Duisburg (aho) - In der Urlaubszeit sollen mit den Besitzern oft auch Hund, Katze & Co auf große Reise. Seit 2004 muss dann im Ausland ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird von Tierarztpraxen ausgestellt. Eine Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung sowie eine gültige Tollwutimpfung sind die Voraussetzung für das Verreisen in EU-Mitgliedstaaten. Hierauf weist noch einmal das Veterinäramt der Stadt Würzburg hin.

Ausnahmen gibt es für die Länder Irland, Malta, Schweden und Großbritannien - hier sind zusätzlich eine Blutuntersuchung und eine Parasitenbehandlung erforderlich. Sollte der Urlaub in einen Nicht-EU-Staat geplant sein, müssen die nationalen Einreisebestimmungen der Länder beachtet werden. Informationen gibt es bei den Konsulaten der jeweiligen Länder. Wichtig ist, dass bei Ländern mit einem unbekannten Tollwutstatus für die Wiedereinreise in die EU eine Blutuntersuchung erforderlich ist, die vor Abreise durchzuführen ist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt nach den erforderlichen Fristen, mahnt das Veterinäramt.

Nur bei wenigen Ländern sind noch amtstierärztliche Bescheinigungen erforderlich.

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Mittwoch, 20. Juni 2007

500.000 ausgesetzte Vierbeiner jährlich

Bello und Stubentiger als Wegwerfartikel?

Bonn (aho) - Die Schildkröte ist den Kindern zu langweilig, der unerwartete Katzennachwuchs macht viel Arbeit, aus dem süßen Hundewelpen wurde ein ungestümer Rüde: Mehr als eine halbe Million Haustiere werden jedes Jahr in Deutschland ausgesetzt, meist kurz vor der Ferienzeit, die bereits Ende Juni in Nordrhein-Westfalen beginnt. Dies teilte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute in Bonn mit und appellierte an Tierhalter, vor dem Urlaub eine geeignete Unterkunft für ihren Vierbeiner zu organisieren.

Viele verstoßene Haustiere verenden qualvoll auf Straßen, an Raststätten oder im Wald. "Dieses verantwortungslose Vorgehen verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden", so DJV-Präsident Jochen Borchert. Das Leid ende aber nicht an der Straße, betonte Borchert. Ausgesetzte Vierbeiner übten in der Natur einen enormen Räuberdruck auf Singvögel oder Kleinsäuger aus. Beispiel Katzen: Mehr als zwei Millionen verwilderte Stubentiger gibt es inzwischen in Deutschland. Diese töten allein in der Brut- und Aufzuchtzeit von April bis August etwa eine Million Kaninchen und Hasen sowie sechs Millionen Singvögel. Diese Zahlen basieren auf wissenschaftlichen Ergebnissen von über einem Dutzend seriöser Studien, die der DJV ausgewertet hat.

Ausgesetzte Hunde töten im Überlebenskampf auch größere Wildtiere. Besonders anfällig gegen Attacken sind junge wehrlose Rehkitze, die in den nächsten Wochen in Wald und Flur zur Welt kommen, so der DJV.

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Artenschutzkonferenz in Den Haag beendet

Ergebnisse hinter den Erwartungen - Tasso Newsletter

Die Ergebnisse der Montag in Den Haag zu Ende gegangenen Artenschutzkonferenz sind für die meisten Tierschützer nur bedingt zufriedenstellend. Zwar wurden für einige Arten große Erfolge erzielt, andere Vorhaben scheiterten jedoch. Der Schwerpunkt der internationalen Konferenz war der Handel mit Elfenbein. Nach offensichtlich heftigem Tauziehen einigten sich die afrikanischen Länder auf einen Kompromiss. Danach dürfen Namibia, Botswana, Südafrika und Simbabwe ihre aktuellen Elfenbeinvorräte verkaufen. Danach ist ein neunjähriges Moratorium vereinbart. Tierschützer hatten eine generelle Absage an den Elfenbeinhandel erwartet.

Dafür wurde – zum ersten Mal seit 30 Jahren – ein absolutes Handelsverbot für fünf Affenarten – darunter die Plumploris, kleine nachtaktive Affen aus Südostasien – beschlossen. Japan scheiterte mit seinem Versuch, die Walfangquoten zu lockern. Ein weiterer Sieg für Tierschützer!

Der Handel mit Sägefischen ist zukünftig verboten, Europäische Aale und Rote Edelkorallen dürfen zumindest nur noch begrenzt gehandelt werden.

Der Versuch, den Handel mit Tropenhölzern aus Lateinamerika zu kontrollieren, scheiterte leider am Widerstand der Herkunftsländer. Diese wollen in Zukunft selbst für eine Kontrolle sorgen.

Alles in allem scheint die Artenschutzkonferenz in zunehmendem Maße zu sehr von politischen und ökonomischen Interessenskonflikten geprägt zu sein, anstatt sich um die eigentlichen Themen rund um den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu kümmern, so das Resultat von PRO WILDLIFE.

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Montag, 11. Juni 2007

Was dem Hund hilft, kann für Katzen tödlich sein

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Manche der bei Hunden wirksamen Spot-on Präparate gegen Parasiten könnten für Katzen lebensgefährlich sein. Der in den Mitteln enthaltene Wirkstoff Permethrin kann von Katzen offensichtlich nicht abgebaut werden, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin.
Allein in den letzen 2 Jahren seien rund 50 Katzen daran erkrankt. Die Hälfte der Tiere starb an der falschen Behandlung. Zu den für Katzen ungeeigneten Produkten gehöre Exspot, Advantix spot on für Hunde, Preventic Spot on und Fleetic spot on, so der BVL.

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